Bochum. . Vor dem Arbeitsgericht Bochum wehrt sich Opel-Vertrauensmann Rainer Weinman gegen eine Abmahnung. Er soll bei einer Info-Veranstaltung des Betriebsrates wegen der angekündigten Werksschließung mit einem Gabelstapler ein Flatterband überwunden haben. Eine gütliche Einigung scheiterte aber. Die Sitzung war sehr emotional.

Nach einer hochemotionalen Verhandlung am Arbeitsgericht ist am Freitag eine gütliche Einigung zwischen dem Opel-Vertrauensmann Rainer Weinmann und Opel gescheitert. In der Sitzung gab es immer wieder Zwischenrufe aus der zahlreich erschienenen Zuhörerschaft, die sich mit Weinmann solidarisieren. Schon vor dem Gebäude hatte es eine Soli-Demo gegeben.

Der streitige Vorfall passierte am 21. Mai bei einer Info-Veranstaltung des Betriebsrates vor Werk 1.Weinmann sei, so Opel, dorthin ohne Arbeitsauftrag mit einem Gabelstapler gefahren und habe ein Flatterband überwunden, so dass der Werksschutz eingegriffen habe. Die Belegschaft hatte damals gegen Schließungspläne protestiert. Wegen des Gabelstaplers wurde Weinmann (der einen Staplerschein besitzt) abgemahnt. Diesen Makel soll Opel aber wieder streichen, fordert der 33-Jährige in seiner Klage.

„Die Belegschaft hat es satt, sich einschüchtern zu lassen“

Opel erklärte, es gehe hier nur um die Gabelstapler-Fahrt und sonst nichts. Auch Richterin Saskia Klug schien den Fall darauf beschränken zu wollen. Für den Kläger und seinen Anwalt Roland Meister hat die Abmahnung aber eine politische Dimension. Er soll als ein Repräsentant des Widerstandes gegen die angekündigte Werksschließung abgestraft werden, sagte Weinmann. Einige Politiker hätten das Werk ja schon abgeschrieben, er nicht. „Wir haben uns gerade erst warmgelaufen.“ Zum konkreten Vorwurf äußerte er sich kaum.

Solidarität für Opel

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    Sein Anwalt bezweifelt, dass Opel wegen des Gabelstaplers überhaupt hatte eingreifen dürfen, weil es eine Veranstaltung des Betriebsrates war. „An sich müsste hier Opel abgemahnt werden, weil der Werksschutz in die Rechte des Betriebsrates eingreift.“ Die Abmahnung sei eine „Kriminalisierung“ des Widerstandes gegen die Opel-Pläne.„Die Belegschaft hat es satt, sich einschüchtern zu lassen.“

    Die Fronten sind verhärtet. Die Richterin setzte deshalb für den 25. September einen Kammertermin fest.