Bochum .

Sechs Stunden dauerte die Sitzung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, dann stand das Urteil fest: Die fünf Richter wiesen die insgesamt vier Klagen gegen die Erweiterung der Straßenbahnlinie 310 durch Langendreer ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Diese kann von den 310-Gegnern nun nur noch über eine Nicht-Zulassung-Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erwirkt werden.

Öffentliches Interesse an der Durchführung

Laut Urteilsbegründung ist „der Planfeststellungsbeschluss verfahrensfehlerfrei zustande gekommen und auch inhaltlich nicht zu beanstanden“, so Dr. Ulrich Lau, Pressedezernent des OVG. „Das öffentliche Interesse an der Durchführung der Erweiterung der Linie 310 hat zurecht Vorrang vor den privaten Interessen erfahren.“ Die entsprechenden Belange seien zutreffend gesichtet und gegeneinander abgewogen worden, so Lau.

Das findet auch Bogestra-Sprecher Christoph Kollmann, der die Verhandlung vor Ort in Münster verfolgt hat: „Die Richter haben sich sehr intensiv mit den Details ausein ander gesetzt.“ Umso mehr erfreut ihn das Ergebnis: „Schön, eine endgültige juristische Entscheidung zu haben.“