Unmittelbar nach Bekanntwerden des aktuellen Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) hat die Stadt veranlasst, die Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen dahingehend zu prüfen, ob Schülerinnen oder Schüler nicht aufgenommen werden konnten, weil sie aus einer Nachbarstadt auf eine Bochumer Schule gehen wollen. Anlass dazu gab ein Fall aus Düsseldorf.
Dort hatte ein Gymnasium zu viele Anmeldungen gehabt und es abgelehnt, Kinder aus Nachbarstädten aufzunehmen. „Nach einer ersten Prüfung steht fest, dass wir von dieser Entscheidung nicht betroffen sind“, so Schuldezernent Michael Townsend. Bei Gymnasien hatte lediglich das Neue Gymnasium etwa 40 Anmeldungen ablehnen müssen. Dies werde in Bochum allerdings seit über zwei Jahren nach einem anerkannten Losverfahren geregelt. Seines Wissens betreffe das aktuelle Urteil nicht die Situation an den Grundschulen. Hier sei jedoch die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Was den aktuellen Stand des Anmeldeverfahrens, vor allem um die dem Vernehmen nach nur recht schwache Nachfrage an den beiden neuen Sekundarschulen angehe, wollte Townsend zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Zahlen nennen. „Vielleicht nur soviel: Die Sekundarschulen benötigen eine Zeit, um sich zu stabilisieren und ihren Platz in der Bochumer Schullandschaft zu finden.“
Wenn in der kommenden Woche die letzte Phase der Anmeldung über die Bühne gegangen sei, werde zeitnah über das Ergebnis des aktuellen Verfahrens informiert. Es hatte Kritik gegeben, dass bislang keine aussagekräftigen Zahlen über die Verteilung der Anmeldungen vorliegen.