Bochum. „Ist das ein Schildbürgerstreich oder eine bewusst gestellte Falle?“ Ein Knöllchen brachte den Wattenscheider Helmut Blanke auf die Spur: Auf einer Straße in der Bochumer Innenstadt gelten zwei verschiedene Parkzeitzonen.

An einem Mittwoch im Dezember stellte ein Wattenscheider sein Auto auf der Ferdinandstraße ab. Genauer: auf dem markierten Mittelstreifen. Den Parkschein zog er am nächstgelegenen Automaten am Straßenrand. Die gebührenpflichtigen Parkzeiten sind dort aufgeführt: montags bis freitags 8 bis 18 Uhr, samstags 8 bis 14 Uhr.

Der Parkschein des Diplom-Ingenieurs war bis 17.50 Uhr gültig. Als er nach 18 Uhr zurückkehrte, steckte ein Knöllchen hinterm Scheibenwischer. 10 Euro sollte der Wattenscheider berappen. „Und das, obwohl die gebührenpflichtige Parkzeit gerade mal um zehn Minuten überschritten war“, ärgerte sich der Wattenscheider, kontrollierte nochmals die Aufschrift auf dem Parkscheinautomaten und legte Einspruch gegen das Verwarnungsgeld ein.

Einspruch abgelehnt

In diesen Tagen erhielt er Post aus dem Rathaus. Sein Einspruch wird abgelehnt. Grund: Auf besagtem Parkplatz gelte rund um die Uhr eine Gebührenpflicht.

Hans Blanke fuhr nochmals zur Ferdinandstraße – und bemerkte erst jetzt, dass er falsch liegt. Am Straßenrand ist das Parken tatsächlich ab 18 Uhr kostenlos. Auf dem Mittelstreifen jedoch, wo er im Dezember geparkt hatte, werden die Autofahrer 24 Stunden mit 25 Cent pro 15 Minuten zur Kasse gebeten. So steht es auf den Automaten. So prangt es auf Schildern.

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„Ungewöhnlich“ seien zwei Parkzeitzonen auf einer Straße, bestätigt die Stadtverwaltung. Auf der Ferdinandstraße seien sie aber sehr wohl angebracht. „Die Parkplätze am Straßenrand sind vornehmlich für Anwohner gedacht, die am Abend einen Stellplatz brauchen.

Die Plätze in der Fahrbahnmitte sind in direkter Bahnhofsnähe für Pendler bestimmt. Würde auch hier die 18-Uhr-Regelung gelten, wären die Flächen ab dem frühen Abend mit Dauerparkern blockiert“, begründet das Presseamt die unterschiedliche Bewirtschaftung. Die Aufschriften an den Automaten und die Ausschilderung seien „eindeutig“.

„Grandiose Regelung“

Da ist Hans Blanke anderer Meinung. „Wer ortsunkundig ist und auf dem Mittelstreifen parkt, kann sich schnell vertun und den Parkscheinautomaten am Straßenrand benutzen. Schon sitzt er in der Gebührenfalle. Ich bin sicher nicht der Einzige, der schon auf diese grandiose Regelung hereingefallen ist“, vermutet der Wattenscheider.

Rechtlich, weiß Hans Blanke, ist er chancenlos. „Zähneknirschend“ hat er jetzt die 10 Euro an die Stadtkasse überwiesen.