Bochum. . Ein Bochumer Autofahrer hatte nach einem Knöllchen über fünf Euro großen Ärger mit der Stadt bekommen, obwohl er die fälligen fünf Euro fristgerecht bezahlt hatte. Er spricht von einem „Schildbürgerstreich“. Die Stadt gibt einen Fehler zu, verteidigt sich aber auch.

Ein Knöllchen über fünf Euro hat große bürokratische Wellen geschlagen. Und dies, obwohl der Autofahrer, um den es geht, das Geld fristgerecht bezahlt hatte. Er spricht von einem „Schildbürgerstreich“.

Bernd Schorn hatte die Parkzeit überschritten. Die Stadt schickte ihm einen vorgefertigten Überweisungsträger. Er gab ihn „als treuer Bürger“ unterschrieben an seiner Bank ab und betrachtete die Sache als „erledigt“. Aber Pustekuchen. Auf dem Vordruck fehlte versehentlich das Kassenzeichen. Deshalb konnte der Computer der Stadt das Geld nicht zuordnen. Schorn flatterte ein Bußgeldbescheid über 23,50 Euro ins Haus.

Schorn legte natürlich Einspruch ein. Außerdem schickte er die fünf Euro ein zweites Mal an die Stadt, nachdem diese ihm das Irrläufer-Geld zurückgesandt hatte. Doch die angelaufene Bürokratie konnte das nicht mehr stoppen. Die Stadt informierte die Staatsanwaltschaft. Und für gestern war wegen der „Ordnungswidrigkeit“ sogar ein Termin vor dem Amtsrichter anberaumt.

„Wegen Besonderheiten des Falls“ verzichtete die Stadt auf Kosten und Auslagen

Kurz vorher hatte aber die WAZ bei der Stadt nachgefragt. Danach löste sich alles in Wohlgefallen auf. Kurzerhand zog die Stadt ihre Forderung zurück, so dass sich der Richter nicht mehr mit den fünf Euro befassen musste. „Wegen der Besonderheiten des Einzelfalls“ verzichtete die Stadt auf Kosten und Auslagen - weil durch den Fehldruck „auch bei uns ein Fehler vorlag“.

Also auch bei dem Autofahrer? Das Beweisrisiko, sagt eine Stadtsprecherin, trage der Überweisende. Eine Kopie des Überweisungsträgers habe er aber erst vorgelegt, als der Fall bereits zur Justiz gelangt sei. Außerdem: So ein Fehler sei noch nie passiert, und dies bei rund 120.000 Fällen im Jahr.