Bochum. . Kraftfahrzeuge mit roter Plakette dürfen ab 1. Januar 2013 nicht mehr in die Umweltzone fahren. Grundsätzlich betroffen sind knapp 2500 Fahrzeuge. Ab Juli 1014 kommt das Problem auch auf die Besitzer der gelben Plakette zu - das sind in Bochum mehr als 12 000.
In zehn Tagen wird es für Kraftfahrzeuge, die nur eine rote Plakette haben, ganz schön eng in Bochum. Ab 1. Januar 2013 dürfen sie innerhalb der Umweltzone grundsätzlich nicht mehr fahren. Betroffen sind rund 870 Nutzfahrzeuge und rund 1550 Pkw; soviel waren Anfang des Jahres angemeldet.
Nur südlich des Außenrings, südlich der A44 und auf Autobahnen dürfen Fahrzeuge auch mit roter Plakette weiterhin fahren. Bei Verstößen gilt: 40 Euro Bußgeld plus 23,50 Euro Verwaltungskosten und ein Punkt in Flensburg. Ausnahmegenehmigungen (etwa bei Menschen mit Behinderungen, Arbeitsfahrzeugen u.a.) gibt es nur selten.
Umrüsten zum Partikelfilter
Ziel der Umweltzone ist es, die Luft weniger mit Schadstoffen zu belasten und die Halter von Dieselfahrzeugen zum Umrüsten mit Partikelfiltern zu animieren. Wer das nicht macht, hat ab Januar drei Möglichkeiten: Seinen Diesel ins Ausland verkaufen, verschrotten oder an der Grenze der Umweltzone parken.
Die Regelung dürfte hier und da zu Härtefällen führen, denn betroffen sind auch Dieselfahrzeuge, die noch gar nicht so alt, aber dennoch aus baulichen Gründen nicht nachrüstbar sind. Ein Bochumer spricht von „Zwangsenteignung“: Sein Diesel sei erst zwölf Jahre alt. Die Stadt will bis zum Jahreswechsel ihre Umweltzonen-Schilder ändern und die rote Plakette entfernen. Auf überörtlichen Straßen soll dies erst im Januar geschehen.
Auch für die gelbe Plakette ist ab Juli 2014 vor der Umweltzone Schluss
Das Schicksal wie bei roten Plakette trifft am 1. Juli 2014 auch die Besitzer der gelben Plakette. Mehr als 12 000 Kfz-Halter haben einen solchen Aufkleber. Ab diesem Stichtag dürfen auch sie grundsätzlich nicht mehr in die Umweltzone. Auch dann wird es vereinzelt großen Verdruss geben, denn betroffen sind auch solche Diesel, die zwar bereits einen Rußpartikelfilter nachgerüstet haben, aber trotzdem wegen der noch verbleibenden Schadstoffwerte nur eine gelbe Plakette und keine grüne erhalten haben.
Wer nicht noch weiter nachrüsten kann und den Wagen erst nach dem 1. Januar 2008 auf sich zugelassen hat, für den gibt es nur noch die oben genannten drei Möglichkeiten.