Bochum. . Die Gegner des Musikzentrums sind zuversichtlich, bis Ende Oktober ausreichend Unterschriften für ihr Bürgerbegehren sammeln zu können. Fast 5000 sind schon beisammen. Rechtsdezernentin Diane Jägers bleibt bei ihrer Rechtsauffassung: Das Vorhaben ist unzulässig.
Immerhin, in ihrem zweiten Anlauf kämpfen die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Musikzentrum mit offenem Visier. Hieß es beim gescheiterten ersten Versuch noch, die Bürger sollten anstelle des Rates entscheiden, ob in unserer Stadt mit privaten Spenden (12,8 Mio Euro) und „öffentlichem“ Geld (20,43 Mio) ein Musiktempel für die Bochumer Symphoniker, die Schüler der Musikschule und Chöre gebaut werden soll, so ist die Stoßrichtung nun klar: „JA zu Bochum! NEIN zum Musikzentrum!“, lautet der Slogan.
„Recht haben Sie, solange in Bochum Schulen, Schwimmbäder und Straßen nicht in Ordnung sind, können wir uns ein solches Prestigeobjekt nicht leisten“, sagen empörte Bürger am Informationsstand des Bürgerbegehrens auf dem Husemannplatz immer wieder. Und schlagen dabei in die gleiche Kerbe, die die Initiatoren auf ihren Flugblättern vorgeben.
BoSy-Heimat im Ruhrcongress
Populistisch und unlauter nennen die vielen Befürworter des Musikzentrums bekanntlich diese Argumentation. Es werde nicht eine einzige Schule oder Straße saniert, wenn Bochum auf den Bau verzichte, heißt es. „Das liegt doch allein an den Geldgebern“, sagt Wolfgang Hoinko. Aus den Spenden könnte auch der Umbau des Ruhrcongresses für die Belange der BoSys und die Betriebskosten für die kommenden Jahre finanziert werden. Das würde den Haushalt der Stadt entlasten und Geld für andere Projekte freimachen, sagt der 64-jährige Betriebswirt. „Die Satzung der Stiftung Bochumer Symphonie gibt das jedenfalls her. Und wohin Fördermittel fließen, das entscheidet doch die Politik.“
Neues Musikzentrum
Seit vier Wochen sammeln Wolfgang Hoinko und seine Mitstreiter zum zweiten Mal für ein Bürgerbegehren; der erste Versuch scheiterte, weil die geforderten rund 12.800 Unterschriften (vier Prozent der wahlberechtigten Bürger Bochums) bis zur Ratssitzung Anfang Juli nicht zusammen kamen.
Gegen den Ratsbeschluss vom 5. Juli
Jetzt sind die Initiatoren zuversichtlich, dass es klappt. Fast 5000 Bochumer hätten schon unterschrieben. „Das Bürgerbegehren geht davon aus, dass die Schallgrenze von 50 Prozent der erforderlichen Unterschriften Ende nächster Woche durchbrochen wird“, teilte Volker Steude Sonntag mit.
Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Ratsbeschluss vom 5. Juli, der feststellt, dass alle Bedingungen zum Bau des Musikzentrums, wie sie im März 2011 festgehalten wurden, schlussendlich erfüllt worden sind. SPD und CDU gingen für dieses Votum eine große Koalition ein, da die Grünen als SPD-Partner ebenso wie Linke und Soziale Liste große Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses haben.
Zur not vors Verwaltungsgericht
Die große Mehrheit im Rat vertraut ohnehin der Einschätzung von Diane Jägers (CDU). „Das Bürgerbegehren ist in der Sache unzulässig“, sagt die Rechtsdezernentin. Der Beschluss zum Bau des Musikzentrums sei im März 2011 gefallen, für ein Bürgerbegehren sei daher die Frist im Juni 2011 verstrichen. Gegen den „Feststellungsbeschluss“ vom Juli 2012 sei ein Bürgerbegehren gar nicht möglich.
Wolfgang Hoinko lässt sich davon nicht beeindrucken: „Sollte der Rat unser Bürgerbegehren als nicht zulässig werten, werden wir vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ziehen.“ Bevor es aber soweit kommt, müssen in den kommenden Wochen die noch fehlenden Unterschriften „plus 1000 als stille Reserve“ gesammelt werden.
Nutzen will die Initiative dazu nun auch den Unmut vieler Bürger, der sich gegen das Fällen der 19 großen Platanen rund um die Marienkirche richtet. Noch in dieser Woche soll es dazu eine „große Aktion“ (Hoinko) geben.
Die Kostenfrage
Bis zu zehn Millionen Euro könnte es die Stadt eigenen Angaben zufolge kosten, wenn das Musikzentrum nicht gebaut würde. So teuer wäre nämlich dann die dringend erforderliche Sanierung der BoSy-Räume an der Prinz-Regent-Straße bzw. ein Neubau an anderer Stelle. Hinzu kämen dann weiterhin die Kosten für das Anmieten von Spielstätten und den Transport von Instrumenten und Technik, die aktuell mit rund 650 000.Euro pro Jahr zu Buche schlagen.
Auch das Bürgerbegehren verursacht Kosten. Die Durchführung einer solchen Volksabstimmung kostet bis zu 500.000 Euro.