Bochum. Kommerzielle Veranstaltungen wird es im geplanten Musikzentrum nicht geben. Werbung ist aber erlaubt. Die Sparkasse will Namensgeber für einen Musikschulraum werden und einen Geldautomaten aufstellen. Als Gegenleistung gibt sie 1,5 Millionen Euro.
In der Vorlage für die Ratssitzung wird dies explizit ausgeschlossen: „Die geforderte Prüfung der Möglichkeiten, auch kommerzielle Veranstaltungen zur Betriebskostendeckung vorzusehen, ist negativ ausgefallen.“ Das EU-Förderrecht lasse kommerzielle Veranstaltungen nicht zu. Verstöße gegen das EU-Wettbewerbsrecht könnten die Förderung – es geht um 6,5 Millionen Euro Ziel-2-Mittel – gefährden.
„Aus demselben Grunde scheidet auch eine offensive Vermarktung nicht belegter Termine aus. Zudem widerspräche ein solches Vorgehen den Abstimmungen mit den Nachbarstädten zum Erreichen eines regionalen Konsenses“, heißt es.
Nutzen für Sparkasse Bochum
Nichtsdestotrotz muss die Sparkasse Bochum kommerziellen Nutzen aus dem Projekt ziehen. Die von der Stiftung Bochumer Symphonie angekündigte „Unternehmensspende direkt an die Stadt“ (1,5 Mio €) entpuppt sich wie erwartet als Sponsoringvertrag.
Das geht aus einem Brief von Sparkassen-Chef Volker Goldmann hervor, der im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung vorgelegt wird. Als Gegenleistung „für noch näher zu bezeichnende Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen in Verbindung mit dem geplanten Konzerthaus“ schlägt Goldmann beispielhaft „langfristige Werbeverträge über Werbeflächen, eine mögliche Benennung von Veranstaltungsreihen oder Musikschulräumen nach der Sparkasse Bochum und die Aufstellung eines Geldautomaten“ vor. Das Geld soll in drei Raten fließen.
Das Sponsoring-Geschäft für das geplante 33 Mio-Euro-Projekt scheint zudem abhängig von einem Baubeschluss: „Konkretere vertragliche Vereinbarungen sollten wir treffen, sobald die endgültige Bauentscheidung getroffen ist.“ Die Krux: Den Baubeschluss dürfte es erst geben, nachdem die Stiftung das Geld vorgewiesen hatte. Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
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