Bochum. .
Welche Straßen weiterhin mit 50 km/h befahren werden dürfen – sofern die Verkehrslage es zulässt – wird der Hauptausschuss in der kommenden Woche festzurren, wenn das Hauptverkehrsstraßennetz beschlossen wird.
Fest steht: Ändern wird sich damit so gut wie nichts. Die Überprüfung war allein deshalb nötig geworden, weil sich im Beschwerdeausschuss die Anfragen von Bürgern auf Verkehrsberuhigung häuften. Politikern und Verwaltung mehr Entscheidungssicherheit zu geben, das war Hintergrund des Vorgangs.
Der Wunsch nach Tempo 30 ist für Leser Detlef Hallmann aus Sicht der Betroffenen nachvollziehbar. Ihn ärgert, dass Bürger mitunter bei den Behörden „gegen die Wand“ liefen mit ihren Interessen: „Dann entstehen Wutbürger“. Hallmann moniert die Overdyker Straße in Hamme, „ein Flickenteppich“. Eingangs der Gahlenschen Straße gelte Tempo 50, obwohl 100 Meter weiter eine Schule läge. „Dann kommt nach weiteren 50 m eine Tempo-30-Begrenzung für Lkw, für 200 Meter, und dann sind es von der Autobahnbrücke noch ca. 150 m, bis die Zone 30 beginnt.“
Absolut nicht nachvollziehbar
Für Hallmann absolut nicht nachvollziehbar, dass der Bereich zwischen Gahlensche- und Darpestraße nicht auch schon der verkehrsberuhigten Zone zugeordnet wird.
Dazu Dieter Töpfer, Leiter der Verkehrsplanung: „Die 30 km/h für Lkw wurden erlassen, weil es Probleme mit der Tragfähigkeit der Brücke gab. Nördlich davon gelten ebenfalls 30 Stundenkilometer, weil das Wohngebiet beginnt.“ Eine Einschränkung zur Schulwegsicherung sei nicht erforderlich, weil der Eingang für die Kinder rückwärtig liege. Die Overdyker Straße ist eine Hauptstraße, genauso wie die Darpestraße; letztere soll überdies ausgebaut werden und einen Anschluss ans Westkreuz bekommen (Fertigstellung 2014).
Die einzigen Veränderungen gegenüber dem Straßenverzeichnis, wie es seit 2004 gilt: Die Kortumstraße im nördlichen Bereich zwischen Bergstraße und Nordring ist seit ihrem Umbau auf 30 km/h reduziert worden, „aus städtebaulichen Gründen“, wie Dieter Töpfer, Leiter der Verkehrsplanung, erklärt; neue Fahrbahn, neue Fußgängerwege, und durch alternierendes Parken wird zügiges Durchfahren ohnehin vereitelt.
Weiterhin Einzelfälle
Gar nicht erst gebaut wurde eine Straße in Gerthe, die als Verbindung zwischen Castroper- und Dietrich-Benking-Straße vorgesehen war; sie wurde aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen.
Einzelfälle, in denen Geschwindigkeitsreduzierungen angeordnet werden können, wird es weiterhin geben. Dabei sind Kriterien Unfallschwerpunkte, aber auch Schulwege/Kindergärten, Schutz von Krankenhäusern/Pflegeheimen und an Gefahrenstellen (Kurven, Straßenschäden).