Bochumer Holperstrecke hinterlässt Spuren an Häusern
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Bochum.
Die Risse im Mauerwerk verunzieren die edlen, gepflegten Wohnräume. „Die Vibrationen. Diese ewigen Vibrationen“, grollt Dagmar Christoleit und blickt aus dem Fenster. Mitten auf die Holperpiste, die ihr und ihrem Ehemann so großen Ärger bereitet.
Seit 2003 sind Dagmar und Uwe Christoleit Eigentümer der Wohnhäuser Engelsburger Straße 143 und 143a: stolze Anwesen aus dem Jahr 1901, die unter Denkmalschutz stehen. Viel Geld und noch mehr Liebe haben sie in die Gebäude gesteckt. Für die Risse in den Wänden und Löcher im Putz machen sie die Stadt verantwortlich; genauer: die marode Fahrbahn vor ihren Haustüren. Der Verkehr („regelmäßig auch schwere Lkw“) holpert über Asphaltflicken, Kopfsteinpflaster und Straßenbahnschienen, „die seit 37 Jahren nicht mehr benötigt werden“. Die Vibrationen, so Dagmar Christoleit, schädigen die umliegenden Häuser.
2004 stellte das Ehepaar an den Rat einen Antrag auf Sanierung der Fahrbahn. Bis auf die Einrichtung einer Tempo-30-Zone für Lkw und Busse sei nichts passiert. Erst 2008 schöpften die Anlieger Hoffnung. Die Stadt ließ im Teilstück zwischen Essener Straße und In der Senke einen neuen Kanal verlegen. Doch nur der östliche Teil der Engelsburger Straße (hier wurde gebuddelt) erhielt eine neue Fahrbahndecke. Die Straßenmitte mit den Schienen und die westliche Spur blieben, wie sie waren und bis heute sind: marode.
Klage gegen Stadt
Im Herbst 2010 flatterte Post der Bauverwaltung ins Haus. Die Christoleits sollen für den neuen Kanal zahlen: 700 bzw. 630 Euro für beide Häuser. Immerhin würden den Anliegern durch die „neuwertige Erschließungsanlage wirtschaftliche Vorteile geboten“, heißt es als Begründung.
Spätestens jetzt hatten die Christoleits den Kanal voll. „Wirtschaftliche Vorteile? Im Gegenteil: Nach wie vor ergeben sich für uns nur Nachteile durch die nicht beseitigten Schäden an der Fahrbahndecke“, entgegnet das Ehepaar und erhob Klage gegen die Beitragserhebung. Die Stadt konterte unverzüglich. Die Haushaltssituation lasse nur dringende Straßenbaumaßnahmen zu. Der Zustand der Engelsburger Straße wird „nicht als dringend ausbaudürftig eingestuft“. An der Rechtmäßigkeit der Gebühren lässt die Verwaltung keinen Zweifel.
Gleichwohl scheiterte die Stadt mit ihrem Antrag, die Klage abzuweisen. Am 14. September bittet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zum Erörterungstermin. In der Ladung verweist die Justizbehörde darauf, dass die Bezirksvertretung Mitte bereits 2006 eine Kanal- und Fahrbahnerneuerung für die Engelsburger Straße beschlossen habe. „Diese Information ist auch für uns überraschend“, sagt Dagmar Christoleit – und ist zuversichtlich, dass der Blick aus dem Fenster beizeiten erfreulicher ausfällt.
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