Bochum/Herne. .
Ein 42-jähriger Lehrer aus Bochum muss sich seit Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-jährigen Schülerin vor dem Landgericht verantworten. Dem Pädagogen droht eine Haftstrafe und ein Berufsverbot. Der Angeklagte hat die Vorwürfe eingeräumt.
Monatelang soll ein 42-jähriger Lehrer aus Bochum mit einer Schülerinnen ein sexuelles Verhältnis geführt haben. Sie war zur fraglichen Zeit 14 und später 15 Jahre alt. Der Mann steht seit Dienstag vor dem Bochumer Landgericht. Staatsanwältin Sabine Wenzel wirft ihm sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwölf Fällen vor. Dem Pädagogen droht ein Haftstrafe und ein Berufsverbot.
Der Bochumer, der an der Ruhr-Universität sein 2. Staatsexamen gemacht hatte, ist ein verheirateter Familienvater. Er hat eine 13-jährige Tochter. Seit dem Jahr 2000 unterrichtete er an einer Herner Realschule. Er war dort auch Schulsanitäter. In dieser Funktion, heißt es in der Anklage, soll er das Mädchen kennengelernt haben. Er sei für sie „eine Vertrauensperson“ gewesen, so dass sie sich ihm auch wegen Essstörungen anvertraut habe.
„Nach anfänglichem Widerstand erwiderte sie seine Küsse“
Dieses Vertrauensverhältnis soll der Lehrer schamlos für sexuelle Zwecke ausgenutzt haben. Laut Anklage fing alles in einem Vereinsheim in Wanne-Eickel an, wo der Mann ein Jugendleiter war. Dort soll er die Schülerin im Oktober 2010 zum Küssen auf die Wange und den Mund animiert haben. „Nach anfänglichem Widerstand erwiderte sie seine Küsse“, steht in der Anklageschrift. Nach und nach wurden diese Kontakter immer intimer. Laut Anklage kam es in den darauffolgenden Monaten bis Anfang März zu elf weiteren sexuellen Übergriffen, darunter ganz besonders schweren. Tatorte waren demnach außer dem Vereinsheim ein Parkplatz an Rhein-Herne-Kanal und die eheliche Wohnung des Angeklagten. Dort soll er das Mädchen missbraucht haben, wenn seine Ehefrau und seine Tochter nicht zu Hause waren.
Als er sie das erste Mal zu einem sehr schweren Sexualkontakt aufgefordert habe, soll er gesagt haben: Er sei doch ihr Lehrer, er werde ihr das beibringen. Später habe er erklärt, es sei ihm „eine Ehre“, sie entjungfert zu haben.
Mutter entdeckte SMS mit sexuellem Inhalt
Aufgeflogen waren die mutmaßlichen Übergriffe, nachdem die Mutter der Schülerin auf deren Handy mehrere SMS mit sexuellem Inhalt gefunden habe. Der Absender dieser Kurznachrichten war der Lehrer. Danach kam es zur Strafanzeige. Der Lehrer, Beamter auf Lebenszeit, wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Nach einem Gespräch mit dem für das Schulwesen zuständigen Regierungspräsidenten - so berichtete zum Prozessauftakt Verteidiger Dr. Ralf Neuhaus - hat sich der Angeklagte für ein „freiwilliges" Ausscheiden aus dem Schuldienst zum 31. August entschieden.
Der Prozess wurde auf Antrag des Verteidigers bisher zu überwiegenden Teilen nicht öffentlich geführt. Das Gericht begründet dies mit „schutzwürdigen Interessen“ des Angeklagten. Es soll sein Intimleben geschützt werden.
Die heute 15-jährige Schülerin war im Sitzungssaal nicht anwesend, obwohl sie Nebenklägerin ist. Ihre Anwältin Marion Meichsner sagte, dass ihre Mandantin mit der öffentlichen Prozesssituation „hoffnungslos überfordert“ sei. Es sei für sie „kaum erträglich“. In der Anklage ist zwar von keinerlei physischer Gewalt die Rede. Trotzdem ist die Anwältin überzeugt, dass die Schülerin die sexuellen Handlungen nicht freiwillig mitgemacht habe. Sie sei schließlich gerade einmal 14 Jahre jung gewesen. „Da gibt es keine Einvernehmlichkeit für meine Begriffe. Sie ist in Dinge hineingedrängt worden, die sie nicht überblicken und einschätzen konnte.“
In nicht-öffentlicher Verhandlung hat der Angeklagte die Vorwürfe im Grunde eingeräumt, sagte sein Verteidiger Dr. Neuhaus auf dem Gerichtsflur. Näheres zum Verhandlungsinhalt wollte er nicht sagen. Wohl aber erklärte er, dass sein Mandant weiter mit seiner Ehefrau zusammenlebe. "Sie steht zu ihm." Ein Urteil soll voraussichtlich am 31. August gesprochen werden.
Sexuelle Kontakte von Erwachsenen zu Jugendlichen unter 14 Jahren sind in jedem Fall strafbar. Wenn sie in einem Abhängigkeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, liegt die Grenze bei 16 Jahren. Die Mindeststrafe je Fall liegt bei drei Monaten Haft.