Herne/Bochum. Vor dem Bochumer Landgericht hat jetzt der Berufsungsprozess gegen einen Lehrer begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Missbrauch von Schülerinnen vorwirft. In erster Instanz war der Sportlehrer aus Herne freigesprochen worden. Er sprach von "zufälligen Berührungen".
Schwere Vorwürfe gegen einen Herner Lehrer: Mal soll er einer Schülerin an den Hintern gefasst haben, mal mit Worten aufdringlich geworden sein. Seit Freitag wird ihm am Bochumer Landgericht der Prozess gemacht.
Am Ende einer ersten Verhandlung am Amtsgericht war der Pädagoge freigesprochen worden. Da sich die Staatsanwaltschaft damit nicht zufrieden geben will, kommt es jetzt zum Berufungsprozess. Und der begann für den Lehrer gestern alles andere als angenehm. Mit gleich lautenden Vorwürfen belasteten mehrere Mädchen ihren früheren Sportlehrer. Der Angeklagte gab sich dagegen weiter ahnungslos. „Zufällige Berührungen – mehr war da nicht“, so der 54-Jährige.
Lange Liste von Vorwürfen
Lang ist die Liste der Vorwürfe, die die Schülerinnen einer sechsten Klasse in den Jahren 2007 und 2008 gesammelt hatten. In einem Gespräch mit dem Lehrer hatten sie schon damals gefordert, er solle den Körperkontakt unterlassen. „Ich wusste nicht, was sie meinen“, erinnerte sich der 54-Jährige gestern. Doch auch nach der Unterredung soll er in die Umkleidekabine gestürmt sein, bei der Manndeckung im Handball sein Becken an eine damals zwölfjährige Schülerin gedrückt haben. Ihr soll er auch mehrmals gesagt haben, wie lieb er sie habe. „Die Mädchen haben für mich geschwärmt – sie sind freiwillig zu mir gekommen“, beteuerte der Pädagoge.
Das allerdings sahen zwei der betroffenen Schülerinnen anders. „Wir wollten nicht mehr zum Sportunterricht, weil er uns angefasst hat“, sagte eine heute 13-Jährige den Richtern. Sollten sich diese Angaben bestätigen, erwartet den in Dülmen Lebenden eine ungewisse Zukunft: Er wurde Ende 2008 vom Dienst suspendiert, hat inzwischen eine neue Stelle gefunden. Schon vor der Fortsetzung am Montag zweifelte der Vorsitzende Richter Peter Löffler an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten. „Sie sollten noch mal überlegen, ob Sie wirklich bei Ihrer Aussage bleiben wollen.“