Bochum. .
Seit Einführung der gelben Wertstofftonne in Bochum zum Jahresbeginn gibt es Gegenwind von privaten Entsorgern. Diese kritisieren insbesondere das Verfahren, wie die Stadt den Auftrag an die Tochterfirma des Umweltservice Bochum (USB) weiter gegeben hat. Etwa die Klage der Interseroh GmbH und die Beschwerde des Entsorgers Remondis beschäftigen die Gerichte. Am heutigen Donnerstag wird ein Entscheid des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf zur Remondis-Beschwerde erwartet.
Remondis hatte gegen den Beschluss der Arnsberger Vergabekammer (VK) Beschwerde eingelegt. Das Entsorgungsunternehmen hatte der Stadt vorgeworfen, die Vergabe des Auftrags der „kommunalen Wertstofftonne“ nicht gesondert ausgeschrieben zu haben. Remondis will sich erst äußern, wenn das Urteil vorliegt.
USB bleibt gelassen
Der USB sieht dem Spruch aus Düsseldorf recht gelassen entgegen. „Wir wollen natürlich auch die schriftliche Urteilsbegründung abwarten“, so Geschäftsführerin Kerstin Abraham gegenüber der WAZ. Sie erwartet für die Bochumer Bürger und Bürgerinnen keine Änderungen des seit Jahresbeginn laufenden, zunächst auf drei Jahre angesetzten Modellversuches mit der gelben Wertstofftonne.
Je nach Einordnung des OLG könnte jedoch eine erneute Ausschreibung durch die Stadt für die Vergabe des bisherigen Rau-Anteils am Bochumer Wertstoffkuchen erforderlich werden. Hintergrund des verbissenen Rechtsstreits ist der Seit Jahren schwelende Streit im Bund um eine Neufassung des Abfallrechts. Anfang September soll das Paket mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in zweiter Lesung vom Bundestag beraten werden.
Lukratives Geschäft mit bestimmten Abfallstoffen
Zwischen dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem auch der USB organisiert ist, und dem BDE als Vertreter der privaten Entsorger tobt ein Kampf darum, wer den besseren Zugang zum lukrativen Geschäft mit bestimmten Abfallstoffen bekommen soll.
Wie Kersten Abraham versichert, geht es zunächst “nur“ um stoffgleiche Verpackungen, die in Bochum 1600 t pro Jahr ausmachen. Falls das neue Gesetz den Wettbewerb frei gebe, würde aber allein der Wegfall der Erlöse von Papier und Pappe (blaue Tonne) Gebührenerhöhungen von bis zu 8 Prozent nach sich ziehen.