Bochum. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter (34) einer Universität hat am Dienstag in zweiter Instanz eine frühere Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie abmildern können.
Der 34-Jährige hatte bis Mai 2008 in seiner Bochumer Wohnung - neben vielen legalen Pornos mit Erwachsenen - mindestens 20 Bilder mit sexuellen Aufnahmen von Kindern aus dem Internet auf seinen Computer heruntergeladen. Dafür war er im vorigen November vom Amtsgericht zu zwei Monaten Haft auf Bewährung plus Geld- und Therapie-Auflage verurteilt worden. Das war dem geständigen Täter aber zu hart. In einer Berufung am Landgericht wollte er nur eine Geldstrafe haben. Und das schaffte er auch. Die 14. Strafkammer verhängte - wie vom Oberstaatsanwalt beantragt - 60 Tagessätze zu je 50 Euro - 3000 Euro.
Strafmilderung hatte rein rechtliche Gründe
Das hatte aber vor allem rein rechtliche Gründe. Denn das Gesetz sieht vor, dass statt einer Geldstrafe nur dann eine geringfügige Freiheitsstrafe verhängt werden soll, wenn diese "unerlässlich" erscheint. Diese Notwendigkeit sah das Gericht aber nicht. "Das kann man hier nicht begründen." Denn der Täter war bisher nicht vorbestraft. Außerdem hatten die Bilder eine geringere verbrecherische Intensität als in vielen anderen Fällen vor Gericht.
Vor jedem Foto fand ein sexueller Missbrauch statt
Trotz der Strafmilderung redete die Richterin dem Angeklagten tief ins Gewissen. Es würde sie "ankotzen", sich von Berufs wegen solche Bilder angucken zu müssen. Der Oberstaatsanwalt erinnerte, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern so gar nicht stattfinden würde, wenn es nicht Nutzer wie den Angeklagten gäbe, die sich sowas anschauten.
"Eine dumme, garantiert einmalige Geschichte"
"Das Ganze tut mir furchtbar leid", behauptete der Angeklagte. Die Sache sei eine "dumme, garantiert einmalige Geschichte". Sein Anwalt meinte, die zwei Prozesse seien "genug Warnung, um sich nicht mehr auf diesen Schmuddelseiten, diesen entwürdigenden Seiten zu tummeln". Entdeckt worden war der Täter bei Routinefahndungen der Kripo im Netz.
Prozesskosten zahlt der Staat
Die Prozess- und Anwaltskosten in zweiter Instanz muss der Staat zahlen. Dafür wird jetzt sein beschlagnahmter Computer vernichtet. Vorher darf er aber noch "wichtigen privaten Schriftverkehr" auf eine CD herunterladen.