Bochum.. Vor dem Bochumer Landgericht sind eine Gutachterin und ein Gutachter zu der Überzeugung gekommen, dass ein wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafter Wattenscheider in die Sicherungsverwahrung gehöre - wegen pädophiler Neigungen.

Eine psychiatrische Gutachterin und ein psychologischer Gutachter haben sich jetzt vor dem Bochumer Landgericht dafür ausgesprochen, dass ein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs massiv vorbestrafter 52-jähriger Wattenscheider in die unbefristete Sicherungsverwahrung soll. Der Mann habe pädophile Neigungen, deshalb bestünde die Sorge, dass er sich Kindern auch künftig wieder mit sexueller Absicht nähere.

Laut Anklage ein achtjähriges Mädchen auf der Straße sexuell attackiert

Der Angeklagte ist 19-fach vorbestraft, unter anderem wegen versuchten Totschlags, wegen Raubes und in einem weiteren Fall wegen Missbrauchs und Vergewaltigung eines Kindes. Er saß deshalb viele Jahre im Gefängnis. Diesmal wirft ihm Staatsanwältin Dr. Susanne Folkers vor, dass er zwischen September 2009 und März 2010 auf der Straße ein damals achtjähriges Mädchen angesprochen habe, um es mit dem Versprechen von Bargeld zu sexuellen Handlungen zu überreden. Das Kind solle bei ihm „einen Porno“ machen, soll er der Anklage zufolge gesagt haben. „Komm her, mein Schatz - und hol Dir das Geld.“ Außerdem wird ihm vorgeworfen, das Mädchen im Gertrudis-Center sexuell angefasst, auf den Mund geküsst und obszöne Geräusche gemacht zu haben.

Der Prozess vor der 3. Strafkammer läuft bereits seit Ende Januar. Bisher hat der Mann von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Er hat sich auch geweigert, sich mit der Gutachterin und dem Gutachter zu unterhalten.

Am 15. April geht der Prozess weiter. Für Anfang Mai wird ein Urteil erwartet.