Bochum. . Weil er mit einer 13-jährigen Bekannten den Beischlaf vollzogen haben soll, steht ein 24-jähriger Bochumer seit Donnerstag vor Gericht. Ihm droht jetzt eine Gefängnisstrafe.
Ein 24-jähriger Bochumer muss jetzt eine Gefängnisstrafe befürchten, weil er mit seiner 13-jährigen Bekannten den Beischlaf vollzogen haben soll. Dem Mann wird seit Donnerstag (14. April) vor dem Amtsgericht sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen.
Anklage beinhaltet keine Gewalt oder Nötigung
Der Anklage zufolge hatte sich das Mädchen Ende Mai 2010 in der Wohnung des Angeklagten aufgehalten. Eine 14-Jährige war ebenfalls dabei. Irgendwann in dieser Nacht soll der Mann dann auf einer Schlafcouch den Geschlechtsverkehr mit der 13-Jährigen durchgeführt haben. Von Gewalt oder Nötigung steht zwar nichts in der Anklage, aber das spielt für eine Strafbarkeit gar keine Rolle: Jeglicher sexueller Kontakt mit Kindern unter 14 Jahren, ob „freiwillig oder nicht", ist ein Verbrechen. Mindeststrafe in diesem konkreten Fall: zwei Jahre Haft.
Angeklagter schweigt
Einige Zeit nach jener Nacht hatte sich das Mädchen einer Verwandten anvertraut. Davon erfuhr die Kindesmutter. So kam es zur Anzeige.
Zum Prozessauftakt machte der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Der Richter gab ihm aber zu bedenken: Sollte er überführt werden, würden zweieinhalb oder gar drei Jahre Haft drohen. Würde er hingegen gestehen und das Gericht den Vorfall als „minderschweren Fall“ bewerten, könnte eine geringere Haftstrafe herausspringen - und auf Bewährung.
Aber auch nach mehrfacher Rücksprache mit seinem Verteidiger räumte der 24-Jährige nichts ein. Deshalb setzte das Gericht das Verfahren aus und wird die 13-Jährige als Zeugin vorladen. Der neue Prozess wird wohl erst in vielen Wochen stattfinden.