Bochum. . Der Streit um den Bau einer Aldi-Filiale am Werner Hellweg in Bochum ist noch immer nicht beigelegt. Das Verwaltungsgericht verfügte einen Baustopp für den neuen Nahversorgungsmarkt. Nun soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Aldi erhält eine neue Chance, einen Nahversorger am Werner Hellweg zu errichten. Die Politik hat die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung fiel der Beschluss einhellig.

Bislang gilt im betreffenden Gebiet kein Bebauungsplan, alle Entscheidungen müssen nach § 34 Baugesetzbuch getroffen werden; dort heißt es: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ Der Bebauungsplan Nr. 126 soll im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts gilt Baustopp

Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht dem Antrag eines Anwohners vom Werner Hellweg stattgegeben und die aufschiebende Wirkung angeordnet. Mit diesem Beschluss gilt ein Baustopp. Der Anlieger hält Aldi an dieser Stelle für zu groß, Lärmbelästigungen werden durch den Parkplatz befürchtet.

Aldi will am Werner Hellweg 517-521 einen neuen Nahversorgungsmarkt bauen, weil am Standort einige Meter weiter kein Ausbau möglich ist. Dazu hat das Unternehmen bereits Privathäuser am Werner Hellweg gekauft, die abgerissen werden sollen. Die Abrissgenehmigung liegt vor.

Verwaltung hält Bauleitplanung für besten Weg

Die Verwaltung hält die Bauleitplanung für den besten Weg, „weil die Bedürfnisse keiner der Streitparteien nach § 34 zum Zuge kommen“, so Planungsamtschef Eckart Kröck gegenüber der WAZ. Die Stadt greife nur insoweit ein, als dass unterschiedliche planerische Aspekte berücksichtigt werden sollen, etwa, dass der Masterplan Einzelhandel für das Areal einen Nahversorger vorsehe.

Kröck: „Wir stellen uns nicht auf die Seite einer der streitenden Parteien.“ Der Bebauungsplan umfasst ein Gebiet von zwei Hektar. Die Anwältin Esthersine Böhmer vertritt den Anlieger: „Der Baustopp gilt, bis ein gültiger Plan vorliegt.“