Bochum. . Aldi will am Werner Hellweg einen neuen Markt errichten. Die Baugenehmigung ist erteilt, doch es sind bereits Klagen dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen. Anwohner fürchten eine erhebliche Lärmbelästigung.

Und wieder gibt es Ärger um einen Aldi-Markt: Am Werner Hellweg will der Discounter einen neuen Nahversorger bauen, weil er sich am vorhandenen Standort einige Meter entfernt nicht vergrößern kann.

Ähnlich wie in Steinkuhl, wo für Aldi sowohl Baumbestand als auch eine Traditionskneipe („Grunewald“) weichen müssen, regt sich in der Nachbarschaft Widerstand. Der Bauantrag für Aldi in Werne ist bereits genehmigt. Der überwiegende Teil des neuen Standorts befindet sich in einem Wohngebiet. Die einen freuen sich über einen nahe gelegenen Lebensmittelladen, andere fürchten um ihre Wohnqualität. Es sind bereits Klagen gegen Aldi vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen.

Lärmbelästigung wird befürchtet

Der Nachbarschaftsschutz kommt den Klägern zu kurz, die insbesondere eine unerträgliche Lärmbelästigung erwarten. Denn das Vorhaben in einer Baulücke am Werner Hellweg 517-521 beinhaltet einen Parkplatz mit 137 Stellplätzen, Lkw-Anlieferbereich, Lüftungen und Kühlaggregaten. Aldi hat sich mit den Besitzern zweier angrenzender Häuser auf einen Verkauf geeinigt; sie werden zugunsten des Marktes abgerissen.

Der vordere Bereich des geplanten Marktes liegt am Werner Hellweg, baurechtlich ein Mischgebiet, in dem solche Vorhaben zulässig sind. Es liegt ein Bebauungsplan vor. Der hintere Bereich aber mit den Parkplätzen ragt tief in den Innenbereich hinein. Insgesamt 42 Bäume stehen dem Bauvorhaben im Weg. Abholzungen haben begonnen.

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt werden

Der Grundstücksteil für den Parkplatz liegt in keinem Bebauungsplanbereich, es wird nach § 34 Baugesetzbuch entschieden (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Danach muss sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben.

Die Bochumer Anwältin Estherine Böhmer vertritt einen der Anlieger. „Unserer Ansicht nach fügt sich der geplante Aldi-Markt nicht in die vorhandene Bebauung ein. Die Lärmimmissionen störten das Wohnen erheblich. Mir ist schleierhaft, wie so etwas genehmigt werden konnte.“

Baugenehmigung erteilt ohne Anwohner anzuhören

Gegen die Stadt werden erhebliche Vorwürfe erhoben; so sei die Baugenehmigung ohne Anhörung der Anlieger erteilt worden. Dazu Baudezernent Dr. Ernst Kratzsch: „Das stimmt nicht. Wir haben die Nachbarn schriftlich informiert, um ihnen die Möglichkeit der Klage zu eröffnen, die insgesamt von drei Bürgern genutzt wurde.“

Dass der Nachbarschaftsschutz nicht berücksichtigt worden sei, weist Kratzsch auch von sich: „Wir haben ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Es wird zur Nachbarschaft eine zwei Meter hohe Lärmschutzwand errichtet. Überdies gelten die schallschutzbedürftigen Zeiten zwischen 22 und 6 Uhr.“ Für die wegfallenden Bäume werden in der Nähe 48 neue gepflanzt.

Eine Ausschreibung zum Verkauf des stadteigenen Grundstücks im Innenbereich eines Wohngebiets musste laut Stadtbaurat Kratzsch nicht erfolgen, weil Aldi der einzige Interessent war und sich bereits die angrenzenden Häuser durch den Ankauf gesichert hatte.