Bochum. . Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat auf Antrag der Anwohner den Aldi-Neubau am Werner Hellweg vorerst gestoppt. Die Anwohner fürchten um ihre Wohnqualität durch eine erhöhte Lärmbelästigung.
Ein Etappensieg für die Anwohner des Werner Hellwegs, die gegen den Discounter Aldi geklagt haben: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat ihrem Antrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung angeordnet.
Die Bochumer Rechtsanwältin Esthersine Böhmer vertritt einen der Anlieger. „Mit diesem Beschluss gilt nun ein Baustopp.“ Wie die WAZ berichtete, will Aldi in Werne einen neuen Nahversorgungsmarkt errichten, weil am vorhandenen Standort einige Meter weiter kein Ausbau möglich ist. Dazu hat das Unternehmen bereits Privathäuser am Werner Hellweg gekauft, die abgerissen werden sollten. Böhmer: „Die Abrissgenehmigung liegt vor, Bäume wurden bereits abgeholzt.“ Der Bauantrag ist bewilligt.
Kein Bebauungsplan für Wohngebiet
Der überwiegende Teil des neuen Standorts befindet sich in einem Wohngebiet, für das es keinen Bebauungsplan gibt (Entscheidung nach §34 Baugesetzbuch), wodurch Anwohner um die Wohnqualität fürchten, insbesondere durch Lärmbelästigung.
Esthersine Böhmer hält insbesondere die Größe des Bauvorhabens in der geplanten Form für nicht zulässig. „Das wäre im Kerngebiet oder einem Sondergebiet zulässig, was wir hier nicht haben.“ Der neue Markt soll in der Baulücke am Werner Hellweg 517-521 entstehen und beinhaltet einen Parkplatz mit 137 Stellplätzen.
Aldi oder die Stadt Bochum haben nun die Möglichkeit, gegen den Baustopp vor der nächsten Instanz, dem Oberverwaltungsgericht NRW, zu klagen, was laut Rechtsanwältin Böhmer „die Gegenseite sicher tun wird“.