Bochum. . Ein 47-jähriger Häftling hat wegen Dealens mit Heroin in der Bochumer Justizvollzugsanstalt Krümmede weitere zwei Jahre und acht Monate Haft aufgebrummt bekommen. Nicht vor 2016 wird er in Freiheit kommen. Inzwischen sitzt der Mann in Werl ein.

Wegen Dealens mit Heroin in der Krümmede ist am Mittwoch ein 47-jähriger Langzeithäftling zu weiteren zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt kommt der Verbrecher frühestens 2016 wieder auf freien Fuß.

Eigentlich hätte der 47-jährige Langzeithäftling alle seine Strafen im Jahr 2014 abgebrummt - hätte er im vorigen Sommer in der Krümmede nicht Heroin an Mitgefangenene verkauft. Deshalb hat das Schöffengericht dem Mann am Mittwoch weitere zwei Jahre und acht Monate oben draufgepackt. Es war seine 21. Verurteilung.

Lebensgefährtin soll geholfen haben

Seit 2005 ist der Verbrecher eingesperrt, unter anderem wegen schweren Raubes. Schon vorher war er drogensüchtig, aber nur nach Haschisch. „An Heroin bin ich erst im Knast drangekommen“, sagte er gestern. Um seine Sucht zu finanzieren, handelte er mit dem Rauschgift. Dabei half ihm nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft seine Lebensgefährtin, die damals in Freiheit war. Über sie bestellte er mit einem Handy aus der JVA heraus immer neue Lieferungen, die Dritte dann zu ihm in die Zelle schmuggelten. Woher er das Handy hatte, sagte er nicht. Das Ding war natürlich verboten. Die Kripo hatte die Telefonate heimlich abgehört. So flog der Handel auf. Auch die Frau sitzt längst in Haft.

Sofortbestrafung im Gefängnis: „Ich war zehn Tage im Arrest.“

Im gestrigen Urteil stellte das Gericht mindestens drei Heroin-Geschäfte in der JVA fest, zweimal mit 15 Gramm, einmal mit zwölf Gramm. Bereits vor dem Prozess hatte er dafür in der JVA büßen müssen. „Ich war zehn Tage im Arrest“, sagte er. Das ist eine extrem karge Einzelzelle ohne TV und Radio. Außerdem durfte er zwei Wochen nicht arbeiten. „Arbeitssperre.“

Der Angeklagte gab die Dealerei sofort zu. Sein Verteidiger Clemens Louis: „Er ist von der alten Schule. Er sagt: Ich stehe zu meinen Taten.“ Das Gericht möge bei der Strafzumessung bedenken, dass sein Mandant süchtig nach einer „Teufelsdroge“ sei. In der „Kiste“, wie er sagte, würde es „offenbar vor Drogen nur so strotzen“. Richter Dr. Axel Deutscher sagte aber: Auch wenn der Angeklagte unter Suchtdruck gestanden habe, so bleibe der Handel gleichwohl eine Straftat. Außerdem habe „eine Organisation dahinter“ gestanden.

In die JVA Werl verlegt

Erst im März 2010 hatte derselbe Richter den Angeklagten ebenfalls wegen Dealens in der Krümmede verurteilt (15 Monate Haft). „Ich hoffe nicht, dass wir uns jetzt im Jahresrhythmus wiedersehen“, sagte der Richter. Da braucht er aber keine Sorgen zu haben. Der Angeklagte wurde wegen des Heroins in die JVA Werl verlegt. Würde er dort erneut dealen, wäre ein anderes Amtsgericht zuständig.