Bochum. . Nach dem Ausbruch eines Häftlings aus der Bochumer Haftanstalt Krümmede hat die Bochumer Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte dafür, dass JVA-Bedienste bei der Flucht geholfen haben könnten. Der Ausbrecher kommt vielleicht ungestraft davon.
Nach dem spektakulären Ausbruch eines Untersuchungshäftlings (26) aus der JVA Bochum am 21. Januar werden keine Ermittlungen gegen JVA-Bedienstete geführt. Das erklärte am Freitag Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert auf WAZ-Anfrage. „Es gibt keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass ein JVA-Bediensteter in die Flucht verstrickt wäre.“ Wohl aber wurden JVA-Mitarbeiter bereits als Zeugen vernommen. Unabhängig davon wurde ein Ermittlungsverfahren „gegen Unbekannt“ wegen Gefangenenbefreiung eingeleitet.
Fluchtversuch bleibt möglicherweise ungestraft
Sollte der mutmaßliche Räuber wieder eingefangen werden, droht ihm für die Flucht eventuell gar keine Strafe. Wer alleine ausbricht, ohne dass Personen oder Dinge zu Schaden kommen, bleibt straffrei. Begründung des Gesetzgebers: Der Fluchttrieb liegt in den Genen des Menschen und kann deshalb nicht bestraft werden.