Bochum. Der Bochumer, der einen Bekannten erstochen haben soll, ist psychisch schwer krank. Er wurde deshalb freigesprochen. In Freiheit kommt er aber nicht.
Im Prozess um die tödlichen Messerstichen auf einen 49-jährigen Bochumer in seiner Wohnung in Gerthe hat das Schwurgericht den Angeklagten am Mittwoch freigesprochen, obwohl es sicher ist, dass er der Täter ist.
Die Richter konnten nach elf Verhandlungstagen nicht sicher feststellen, dass der 37-jährige Bochumer zur Tatzeit am späten Abend des 4. Juni 2023 schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter hatte ihm eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie und wahnhaftes Verhalten attestiert. Das Gericht ging deshalb wie auch der Staatsanwalt davon aus, dass der Angeklagte nicht steuerungsfähig war. Deshalb kann er im rechtlichen Sinne auch nicht „bestraft“ werden.
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Trotzdem halten die Richter den Mann für eine „Gefährdung der Allgemeinheit“. Sie wiesen ihn auf unbefristete Zeit in eine geschlossene Psychiatrie ein, um die Allgemeinheit zu schützen, denn weitere Straftaten seien ihm zuzutrauen. „Er hat eine relativ kurze Zündschnur“, sagte Richter Nils Feldhaus. Der Staatsanwalt sprach von einem „hochagressiven und unberechenbaren“ Menschen, der jeden Moment ausrasten könne.
Opfer aus Bochum-Gerthe verblutet im Treppenhaus
Trotz Freispruch sind die Richter aber überzeugt, dass der Angeklagte den 49-Jährigen, einen Bekannten von ihm, mit drei Messerstichen im Wohnzimmer so schwer verletzt hatte, dass er wenig später verstarb. Das Opfer hatte sich um Hilfe rufend noch ins Treppenhaus des mehrstöckigen Wohnhauses geschleppt. Dort verblutete es aber. Der Notarzt konnte ihm nicht mehr helfen.
Staatsanwalt vermutet Drogengeschäft als Tatmotiv
Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte kurz vor der Bluttat bei dem Opfer geklingelt. Was genau er dort wollte, ist nicht ganz klar. Der Staatsanwalt vermutet, dass es wohl um ein Drogengeschäft und Drogenkonsum gegangen sei und es Streit gegeben habe. In dessen Verlauf habe der Angeklagte ein Messer mit einer acht Zentimeter langen Klinge gezückt und seinem Bekannten in den Nacken, den Oberarm und den Brustkorb gestochen. Eine Schlagader wurde getroffen.
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Der Angeklagte wurde damals kurz nach der Tat auf der Straße im Bereich der Ecke Bernsteinweg/Händelstraße in Harpen von der Polizei festgenommen. Den Beamten zeigte er ein Messer, das er in einen Müllcontainer geworfen hatte. Daran befand sich Blut des Opfers.
Der Angeklagte, ein arbeitsloser Schlosser, ist der Polizei wegen Gewaltdelikten seit vielen Jahren bekannt. Vorgeworfen wurde ihm Totschlag. Im Urteil stellten die Richter aber nur eine Körperverletzung mit Todesfolge fest, weil der Täter bei seiner Flucht nicht habe erkennen können, ob das Opfer aufgrund der Stiche auch sicher sterben werde.
Verteidiger hat Zweifel, ob sein Mandant der Täter ist
Verteidiger Michael Emde hatte Zweifel, ob sein Mandant überhaupt der Täter sei und nicht vielleicht jemand anders. „Ich habe noch nie ein Tötungsdelikt gesehen, das derart schlecht ausermittelt wurde wie dieses.“ Der Angeklagte schwieg im Prozess.