Bochum. Wer seine Bankkarte verliert, sperrt sie am besten sofort. Manchmal können Betrüger trotzdem damit zahlen. Wie Betroffene das verhindern können.
Wenn die Bankkarte verloren geht oder gestohlen wird, ist das für viele ein Schock. Die meisten werden wahrscheinlich daran denken, die Karte bei der Bank zu sperren. Dass Betrüger damit in manchen Fällen trotzdem zahlen können, wissen viele nicht.
So ging es vor Kurzem einer 74-jährigen Bochumerin. Trotz gesperrter Bankkarte haben Diebe damit über 1000 Euro ausgegeben. Wann und warum Betrüger mit einer gesperrten Karte zahlen können und was die Verbraucherzentrale in solchen Situationen rät, erklärt David Riechmann, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.
„Es ist ein Automatismus und gut, wenn jemand die Karte bei der Bank sperren lässt“, betont Riechmann. „Die Leute wissen aber nicht, dass Lastschriften dabei nicht gesperrt werden.“ Anders als bei Zahlungen mit PIN würden Lastschriftverfahren auf einem eigenen System der Händler basieren, bei dem zunächst kein Austausch mit der Bank stattfinde. Deswegen prüfe das System nicht, ob eine Karte gesperrt sei.
Bei gestohlener Bankkarte sollten Betroffene an die KUNO-Sperre denken
Laut Riechmann können Händler selbst entscheiden, welche Bezahlmethoden sie anbieten. Manche würden auf das Lastschriftverfahren setzen, weil es günstiger sei – zum Beispiel Tankstellen, einzelne Supermärkte und Möbelhäuser. Das System sei aber unsicherer und fehleranfälliger, berichtet die Industrie- und Handelskammer (IHK). So seien Betrügereien mit EC-Karten im Lastschriftverfahren seit Jahren kontinuierlich gestiegen.
Betrüger nutzen das System und dessen Fehleranfälligkeit oft aus. Laut Riechmann kennen sie die Geschäfte, in denen sie mit gestohlener Bankkarte per Lastschrift zahlen können. „Die Täter wissen genau, welche Läden sie ansteuern müssen.“
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Helfen könne in solchen Fällen nur, die Karte auch für Lastschriftverfahren zu sperren. Dazu müssen Betroffene bei der Polizei eine KUNO-Sperre beantragen. „Leider kennen viele Leute das System nicht“, sagt Riechmann. Händler und Polizei haben das System zusammen entwickelt, um Lastschriftzahlungen abzusichern. „Bei Lastschriften liegt die Kontrolle beim Händler. Kunden können das nicht beeinflussen. Deswegen sind sie hier besonders schutzwürdig“, erklärt Riechmann. Wenn Betroffene anzeigen, dass jemand ihre Karte gestohlen hat oder sie sie verloren haben, gibt die Polizei das über eine zentrale Meldestelle an die Händler weiter. Dann lehnt das System auch Zahlungen per Lastschrift ab.
In Betrugsfällen können sich Betroffene ihr Geld bis zu 13 Monate lang zurückholen
Diese KUNO-Sperre ist allerdings nur vorläufig. Um die Karte dauerhaft zu sperren, müssen Betroffene ihre Kartenfolgenummer nachreichen. „Das ist so etwas wie ein Aktivierungsschritt“, sagt Riechmann. Die Kartenfolgenummer ist eine einstellige Zahl, die Betroffene etwas abgesetzt auf Kontoauszügen finden oder bei der Bank erfragen können. Tragen sie diese Nummer nicht nach, erlischt die Sperre nach einiger Zeit.
Riechmann betont, dass Betroffene gute Chancen haben, sich ihr Geld zurückzuholen. Bei berechtigten Lastschriften sei das innerhalb von sechs Wochen möglich, bei unberechtigten, denen der Kontoinhaber nicht zugestimmt hat, sogar bis zu 13 Monate lang. Das Problem sei, dass dem Händler Ware fehle. „Er kann also sagen: Moment mal, du bist bei uns im Minus“, sagt Riechmann. „Je mehr Transaktionen die Betrüger durchgeführt haben, desto mehr Aufwand droht, weil jeder Kauf ein solches Schreiben mit sich zieht.“
Banken und die Polizei sollten aus Sicht der Verbraucherzentrale besser informieren
Riechmann rät Betroffenen, Forderungen der Händler höflich zu widersprechen. „Sie sollten deutlich machen, dass sie nicht eingekauft haben, Strafanzeige gestellt haben und auf das Aktenzeichen bei der Polizei verweisen.“ Manchmal würden Händler mit einem Inkasso-Unternehmen oder einem Schufa-Verfahren Druck ausüben wollen. Davon sollten sich Betroffene nicht beeindrucken lassen. Wichtig sei, dass sie schriftlich kommunizieren, um nachweisen zu können, wann sie den Händler kontaktiert haben.
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Dass sich aus gesetzlicher Sicht etwas am System der Kartensperrung ändern wird, glaubt Riechmann nicht. Kunden könnten ihrer Bank aber zurückspiegeln, dass auf deren Website nichts über die KUNO-Sperre stehe. „Es ist reiner Zufall, wie sich Betroffene informieren und ob sie es mitbekommen oder nicht. Das ist schade.“
Deshalb wünscht sich Riechmann, dass Banken und die Polizei aktiv darauf hinweisen, die Karte über KUNO zu sperren. Zudem fehle beispielsweise eine Information, wo Betroffene die Kartenfolgenummer finden. „Bank und Polizei müssen das in Prozesse einbinden, damit die Leute nicht immer hin- und herlaufen müssen.“ Auch wenn die Bank damit nichts zu tun habe, gehöre das aus Sicht des Anwalts zum Kundenservice. „Mehr Informationen würden hier helfen, die Leute zu schützen.“