Berlin. Von kostenloser Selbstauskunft bis zum Einspruch – Verbraucher können sich gegen die Bonitätsdienste wehren. Doch leicht ist das nicht.

Die sechs Buchstaben „Schufa“ wecken bei den meisten erwachsenen Deutschen bestenfalls gemischte Gefühle. Bei Anschaffungen auf Kredit, beim Abschluss von Handy- und Mietverträgen und in vielen anderen Situationen spielt sie eine Rolle.

Für einige Bürger wirkt sie auch als Bremser: Nach einer schlechten Bewertung durch die Schufa können sie Waren plötzlich nur noch gegen Vorkasse bestellen – oder es klappt nicht mit dem Mieten einer neuen Wohnung. „Negative Schufa-Einträge haben für Verbraucher, aber auch für Geschäftsleute schwerwiegende Nachteile“, sagt Rechtsanwalt Björn Seelbach aus Frankfurt am Main.

Fluch und Segen

Dabei sind die Verbraucher durchaus nicht hilflos gegenüber der Schufa und anderen Auskunftsdiensten wie Creditreform oder Arvato. Alle Bürger können sich kostenlos über die Daten informieren, die über sie gespeichert sind – dazu haben sie laut Gesetz das Recht. Sie können die Schufa dann auch zur Löschung falscher Eintragungen zwingen, die dort gespeichert sind. Und sie können, als letzte Möglichkeit des Aufbegehrens, auf eine Korrektur der Bewertung klagen.

Trotz der gemischten Gefühle: Im Prinzip ist die Idee einer schnellen Bewertung der Zahlungsfähigkeit sehr nützlich für das Wirtschafts­leben. Sie macht viele Geschäfte in einer anonymen Welt erst möglich. Ohne zentrale Datenbanken könnte ein Betrüger von Elektromarkt zu Elektromarkt ziehen und jeweils das teuerste Gerät auf Kredit kaufen, nur um es sofort weiterzuverkaufen.

Keiner würde merken, dass die gleiche Person schon Dutzende von Darlehen laufen hat. Auch die schnelle Vergabe von Verbraucherkrediten online wäre undenkbar, wenn die Bank nicht schnell abfragen könnte, mit wem sie es da zu tun hat.

Doch um eine so mächtige Institution gibt es immer auch Ärger. Die Schufa hortet 943 Millionen Datenpunkte zu 68 Millionen Bürgern. Gerade weil so viele Vertragsabschlüsse eine Schufa-Klausel enthalten, handelt es sich um die größte einzelne Ansammlung personenbezogener Informationen im Land. Denn der betreffende Absatz in all den Verträgen sagt: Der Geschäftspartner darf Daten über den Kunden an die Schufa weitergeben. Umgekehrt darf er Auskünfte über ihn einholen, bevor er seine Dienste zur Verfügung stellt.

Die Rechte der Verbraucher

Bei laut Schufa 166 Millionen Abfragen pro Jahr passieren jedoch auch Fehler. Betroffene sollten sich zunächst an den Vertragspartner wenden, rät Rechtsexperte Gerrit Cegielka von der Verbraucherzentrale Bremen. Das wäre dann beispielsweise die Bank oder der Mobilfunkanbieter. Wenn dessen Forderung bei der Schufa als nicht bezahlt registriert ist, obwohl der Kunde längst überwiesen hat, dann lässt sich das nachmelden.

Wenn hier nichts zu machen ist, dann können die Bürger sich direkt an die Organisation in Wiesbaden wenden. „Der Verbraucherservice der Schufa ist selbstverständlich für alle Anliegen da und nimmt jede Eingabe ernst“, versichert ein Sprecher. „Es muss aber ein schriftlicher Beleg vorliegen, aus dem hervorgeht, dass der Betrag bezahlt wurde“, sagt Cegielka.

Doch in vielen Fällen stellt die Organisation sich stur. „Leider gelingt die Löschung eines Eintrags in solchen Fällen oft nur mit anwaltlicher Hilfe“, sagt Seelbach. Fachleute müssen die Auskunft analysieren, Belege zusammenstellen und mit einer Klage drohen, bis wirklich etwas passiert.

Die Betroffenen sollten jedoch nicht vergessen: „Wenn die Einträge unberechtigt sind, müssen Schufa und Konsorten sie löschen.“ Es sei andererseits „megaschwer“, den Finanzdienstleistern eine falsche Einstufung der Kreditwürdigkeit nachzuweisen, sagt Verbraucherschützer Cegielka.

Selbstauskunft einholen

Wer wissen will, wie das eigene Bild bei der Schufa aussieht, kann seine Daten einmal im Jahr kostenlos einsehen – das ist das Recht aller Bürger. Doch ist die Schufa-Homepage (meineschufa.de) hier etwas hinterhältig aufgebaut. Im oberen, bunt und zugänglich gestalteten Teil der Seite finden sich nur kostenpflichtige Auskunftsangebote. Für die aufgelisteten Dienste ist gleich zu Anfang eine Gebühr von knapp zehn Euro fällig, auf die nur per Sternchen und Fußnote hingewiesen wird.

Die Kunden schließen zudem in vielen Fällen ein Abo zur Zusendung regelmäßiger Auskünfte ab. Aus den angepriesenen 3,95 Euro wird dann leicht ein höherer Betrag, zudem ist eine Anmeldung mit weiterer Preisgabe von Daten nötig.

Dabei geht es auch komplett kostenlos, genau wie das Gesetz es vorschreibt. Unten links auf der Seite versteckt, buchstäblich in grauer Schrift auf grauem Grund, findet sich der Menüpunkt „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“.

Schon die unattraktive Benennung hält Cegielka für „ein großes Ärgernis“. Denn hier sind die Verbraucher in Wirklichkeit richtig, über dieses Formular können sie wirklich ihre Daten abfragen, ohne bezahlen zu müssen. Warum so versteckt? Die Schufa ist eben ein Privatunternehmen, das Gewinn machen möchte, statt Daten gratis zu versenden.

Dienstleister und Datensammler

Hier steckt auch eines der größeren Missverständnisse rund um die Schufa. Es handelt sich bei ihr nicht, wie viele denken, um eine öffentlich-rechtliche Institution, sondern um eine Aktiengesellschaft. Eine rein private Firma, die Dienstleistungen für andere Unternehmen anbietet. Sie verdient damit Geld: Bei einem Umsatz von 190 Millionen Euro macht sie etwa 30 Millionen Euro Gewinn.

Ein nützlicher Dienstleister und zugleich eine Datensammelkrake – diese Eigenschaften hat die Schufa heute mit anderen Unternehmen gemein, etwa mit Google oder Amazon. Im Zeitalter eines wachsenden Bewusstseins für Datenschutz bleibt ihnen gegenüber ein ungutes Gefühl – auch wenn kaum jemand auf diese Dienste verzichten kann. „Wo die Datensammlung nicht kontrolliert wird, sehe ich immer die Gefahr, dass es zu Missbrauch kommt“, sagt Cegielka.