Bochum. Bochums Straßen werden neu eingestuft. Viele Bochumer wünschen sich noch mehr Bereiche, in denen langsamer gefahren werden muss.
Mehr Tempo 30 auf den Straßen in Bochum. Das wünschen sich viele Bochumerinnen und Bochumer. Die Entscheidung darüber ist erst einmal vertagt. Weil die Politik noch Beratungsbedarf hat, wird der Stadtrat erst in seiner übernächsten Sitzung am 14. März darüber entscheiden.
Bochums Straßennetz ist 1034 Kilometer lang
Konkret geht es um die Änderung des sogenannten Vorbehaltsstraßennetzes: Das sind 320 Kilometer Bundesstraßen, Landes- und Kreisstraßen im gesamten Stadtgebiet, auf denen Tempo-30-Zonen nur in Ausnahmefällen – etwa an Schulwegen oder zum Lärmschutz – erlaubt sind. Auch Autobahnabschnitte gehören dazu. Sie machen 31 Prozent des gesamten, 1034 Kilometer langen Straßennetzes in Bochum aus. Die weiteren 714 Kilometer (69 Prozent) gehören zum Nebennetz.
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Auf Straßen außerhalb des Vorbehaltsstraßennetzes kann leichter Tempo 30 angeordnet werden. Deshalb plädieren nicht wenige Bürger dafür, mehr Straßen aus diesem Netz herauszunehmen. Im Rahmen einer öffentlichen Beteiligung zur Änderung des 1992 erstmals aufgestellten Netzes sind fast 400 Eingaben bei der Stadt eingegangen. „Allein 120 davon haben sich mit der Temporeduzierung beschäftigt“, sagt Mobilitätsexpertin Christiane Bremer von der Stadt Bochum. Die meisten hätten allerdings wegen rechtlicher Vorgaben abgelehnt werden müssen.
Tempo-30-Zonen auf insgesamt 492 Kilometer
Schon jetzt gibt es in der Stadt einen beträchtlichen Anteil an Bereichen, in denen Tempo 30 gilt. Das jedenfalls geht aus einer Übersicht hervor, die Bremer jüngst den Mitgliedern des Mobilitätsausschusses vorgestellt hat (Grafik). Demnach sind 492 Kilometer im Nebennetz Tempo-30-Zonen (69 Prozent) und weitere 43 Kilometer Tempo-30-Strecken (6 Prozent) – insgesamt 535 Kilometer (75 Prozent). „Wir haben sehr viele niedrige Geschwindigkeiten. Die Wohngebiete sind fast vollständig Tempo-30-Zonen“, so Bremer. Lediglich auf 112 Kilometer (16 Prozent) des Nebennetzes dürfen Fahrzeuge Tempo 50 oder schneller fahren.
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Überhaupt sei der Stadt daran gelegen, mehr Einfluss auf die Gestaltung der Geschwindigkeitsregelung nehmen zu können. Deshalb sei sie auch der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten. Etwa 1000 Kommunen gehören ihr mittlerweile an.
Weitere Tempo-30-Zonen bestimmt
Weitere Bereiche seien im Laufe der vergangenen zwölf Monaten zu Tempo-30-Zonen erklärte worden: Brenscheder Straße zwischen Universitätsstraße und Bruchstraße, Am Eickhoffpark, Friedrich-Harkort-Straße, Goystraße zwischen Wittener Straße und Ketteler Straße, Berthastraße bis zur Stadtgrenze Herne, Rüggenberg, Mechenbergstraße sowie Bertramstraße.
Aus Sicht der Radwende Bochum reicht das allerdings nicht. Sie schlägt vor, einen größeren Teil als bislang geplant aus dem Vorbehaltsstraßennetz zu nehmen.
Verwaltung schlägt zahlreiche Änderungen vor
Die Verwaltung schlägt folgende Änderungen vor. Aufgenommen werden sollen in das Vorbehaltsnetz: Verbindung Veimannstraße in Herne und Rensingstraße – geplante neue Straße am Lidl-Warenlager, Am Gartenkamp zwischen Herzogstraße und Meesmannstraße (Bochum-Mitte), Ortsumgehung Günnigfeld zwischen Günnigfelder Straße und Ostpreußenstraße (Wattenscheid), Alte Bahnhofstraße/Stifstraße, Industriestraße zwischen Am Vorort und Ümmingerstraße, Suttner-Nobel-Allee (Ost), Lewackerstraße zwischen Dr.-C.-Otto-Straße und Schwimmbrücke (Südwest).
Aus dem Netz heraus genommen werden sollen: Cruismannstraße, Freigrafendamm, Zillertalstraße, Hofsteder Straße, Porschestraße (Bezirks Bochum-Mitte), Günnigfelder Straße zwischen Aschenbruch und Blücherstraße, Ostpreußenstraße (Wattenscheid), Ortsumgehung Gerthe-West (Nord), Alte Wittener Straße, Laerfeldstraße (Ost), Hunscheidtstraße zwischen Waldring und Wasserstraße (Süd), Am Sattelgut.
Zahlreiche Straßen werden außerdem noch umgestuft. Zwei Beispiele: Die Rensingstraße in Riemke wird zur Kreisstraße. Und: „Da die Gerther Straße im südlichen Teilabschnitt Tempo-30-Zone ist, ist zwingend eine Abstufung zur Gemeindestraße vorzunehmen“, heißt es in der entsprechenden Verwaltungsvorlage.