Bochum. Der Dauerfrost der vergangenen Tage lässt erste Gewässer in Bochum zufrieren. Die Stadt stellt klar: Betreten ist verboten – aus gutem Grund.
Nach dem Dauerregen kam der Frost – und der hält in Bochum schon seit einigen Tagen an. So mancher Uferbereich in Ruhr-Nähe ist nach den jüngsten Überschwemmungen noch nicht wieder abgetrocknet und nun eine Eisfläche. In Dahlhausen beispielsweise haben die Menschen bereits die Schlittschuhe herausgeholt und erste Runden auf einer zugefrorenen Wiese gedreht. In Essen-Steele werden die vereisten Ruhrwiesen ebenfalls als Schlittschuhbahn genutzt.
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Auch Teiche und Seen in Bochum zeigen erste Eisschichten – doch Vorsicht: Stadt, Feuerwehr und DLRG warnen vor Leichtsinn. „Wir raten grundsätzlich davon ab, Eisflächen zu betreten“, sagt Feuerwehrsprecher Dominik Iven, „da man die Beschaffenheit nicht beurteilen kann.“
Eisflächen in Bochum seit Jahrzehnten nicht mehr offiziell freigegeben
Die Stadt betont: „Das Betreten von Eisflächen in Bochumer Park- und Grünanlagen ist verboten“, teilt Sprecherin Tanja Wißing mit. Geregelt ist das in der Sicherheitsverordnung der Stadt: „Öffentlich zugängliche Eisflächen dürfen erst betreten werden, wenn sie vom Verfügungsberechtigten hierfür freigegeben sind.“
Stadtsprecherin Wißing appelliert: „Eisflächen zu betreten kann bei einem Einbrechen lebensbedrohliche Folgen haben.“ Daher werde auch kein Betreten „auf eigene Gefahr“ ermöglicht. „In den letzten Jahrzehnten“ habe die Stadt „keine Eisflächen in Grünanlagen zum Betreten freigegeben“.
Stadtsprecherin: Tragfähigkeit erst nach relativ langen Frostperioden gegeben
Wißing erklärt den strikten Kurs der Stadt so: „Die Tragfähigkeit von Eisdecken ist erst nach relativ langen Dauerfrostperioden gegeben. Die Eisdecke schließt sich vom Rand eines Gewässers zur Mitte hin. Bei vielen Bochumer Gewässern (z. B. Grummer Teiche, Stadtparkteiche) gibt es eine leichte Fließbewegung und die Mitte friert erst sehr spät so zu, dass eine Tragfähigkeit gegeben ist – das heißt, es handelt sich hier nicht um ‚stehende Gewässer‘.
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So stehen in den Parks und sonstigen Grünanlagen an allen Gewässern Schilder mit dem Hinweis, dass das Betreten der Eisfläche verboten ist. Im Stadtpark ebenso wie im Wattenscheider Stadtgarten, um nur zwei Beispiele zu nennen.
„Man muss differenzieren“, sagt Torsten Kelle, Bezirksleiter der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Bochum. Bei fließenden Gewässern solle das Eis mindestens 20 Zentimeter dick sein, ehe man es betrete, erklärt er. Und selbst bei einem See sollte man warten, bis die Eisfläche mindestens 15 Zentimeter dick ist, mahnt er. Kelle betont, dass beispielsweise der Kemnader See kein stehendes Gewässer sei.
Betreten von gefrorenen Wiesen „sicherlich unkritischer“
Er erinnert ans Jahr 2012: Da sei beispielsweise die Alster in Hamburg zuletzt zum Eislaufen freigegeben worden. „Da wird dann aber auch tagelang vorher geprüft“, erklärt er. „Und solche Wetterlagen wie damals stehen uns gerade nicht bevor.“
Und was sagt der DLRG-Mann zu zugefrorenen Riesenpfützen und überschwemmten Wiesen? „Man muss schauen: Habe ich eine Verbindung zur Ruhr?“ Wenn das nicht der Fall sei und das Wasser zum Beispiel nur zehn Zentimeter tief, dann sei das betreten „sicherlich unkritischer“.
DLRG erinnert an Eisregeln
Torsten Kelle erinnert an die allgemeinen Eisregeln, die jeder kennen sollte und die die DLRG auch auf ihrer Website bündelt:
Nicht direkt an den ersten kalten Tagen aufs Eis!
Wenn man Eisflächen betritt: nie allein.
Wenn das Eis knistert oder knackt, flach aufs Eis legen, um das Gewicht zu verteilen und es dann so schnell wie möglich verlassen.
Wenn jemand eingebrochen ist: Helfen, aber aufpassen, dass man sich dabei nicht selbst gefährdet. „Nicht die Hand reichen“, rät Kelle, „sondern Hilfsmittel suchen: einen Ast oder eine Leiter.“
Im Falle eines Einbruchs: In jedem Fall 112 wählen, auch wenn sich der Betroffene bereits in Sicherheit bringen konnte. „Das Thema der Unterkühlung ist nicht zu unterschätzen“, sagt Kelle.