Bochum. Verstorbene müssen auf Friedhöfen beigesetzt werden. Die Stadtgestalter in Bochum sagen, Urnen sollten auch im Garten bestattet werden können.
Ein Urnenbegräbnis ist seit 2010 die bevorzugte Bestattungsart in Bochum. Seit einigen Jahren ist sogar eine naturnahe Beisetzung möglich. Allerdings: Ob im Familiengrab, einem Rasenbeet, im Kolumbarium oder naturnah, der Bestattungsort ist festgelegt. Es muss ein Friedhof sein. Das möchten die im Rat vertretenen Stadtgestalter verändern. Sie schlagen vor, eine Urnenbestattung im eigenen Garten möglich zu machen.
Stadtgestalter Bochum plädieren für Heimbestattung
„Das geht“, sagt Stefan Hiltawsky. Er verweist auf einen Passus im NRW-Bestattungsgesetz. Das sehe „ausdrücklich Genehmigungen vor, die den Friedhofszwang unter bestimmten Regeln im Einzelfall aufheben können“. Er plädiert dafür, dass die Verwaltung die Bochumerinnen und Bochumer über diese Möglichkeit „informieren und sich offen für entsprechende Anträge zeigen“ sollte. In Flyern und Internet-Informationen sollte darauf hingewiesen werden. Dazu hat er einen Antrag im Umweltausschuss gestellt.
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Für eine Heimbestattung müssten bestimmte Vorgaben erfüllt werden. So müsse das Grab als solches kenntlich gemacht werden und öffentlich für andere Trauernde zugänglich sein. Eine Freigabe muss auch die Gesundheitsbehörde erteilen.
Stadt Bochum verweist auf den Friedhofszwang
Die Stadtverwaltung sieht das anders. „Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen“, so die Auskunft. Daran halte sich der Technische Betrieb der Stadt als Träger der öffentlichen Friedhöfe. „Diese Regelung gilt auch für Kremationsasche.“ Nur in Bremen könne unter bestimmten Bedingungen auf privaten oder extra dafür vorgesehenen öffentlichen Flächen Asche verstreut werden.
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Tatsächlich heißt es im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen: „Neben der Seebestattung und zugelassenen Familiengruften ist es nun erlaubt, die leiblichen Überreste in Form von Asche auf schriftlichen Wunsch des Verstorbenen hin auf privatem Grund zu verstreuen.“ Und: In anderen Staaten sei es bereits selbstverständlich, Verstorbene auf eigenen Grundstücken beizusetzen, so Stefan Hiltawksy, der für die Stadtgestalter als Sachkundiger Bürger in Ausschüssen vertreten ist. Dazu gehören etwa die Schweiz, Tschechien und Niederlande.
Urnen werden schon heute illegal mit nach Hause genommen
Davon ist Bochum weit entfernt. Und dazu müsste, so die Stadt, erst einmal das Bestattungsgesetz geändert werden.
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Die Stadtgestalter gehen derweil noch einen Schritt weiter. Sie wären auch dafür offen, Urnen in eigenen Wohnungen aufstellen zu können. „Schon heute lassen viele Menschen eine Kremierung im Ausland durchführen, wo keine Bestattungspflicht herrscht. Die Urne wird dann anschließend illegal über die Grenze mit nach Hause genommen. Hier sollte der Gesetzgeber liberalisieren“, appelliert Stefan Hiltawsky an Bundes- und Landesregierung.
Deutlich mehr Urnen- als Sargbestattungen
Einäscherung und Urnenbestattungen waren früher unüblich. Aber schon 1995 haben sie knapp ein Viertel der Bestattungen in Bochum ausgemacht. Seitdem ist die Zahl der Urnenbestattungen von 1007 auf 1653 (2001) gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Sargbestattungen von 2738 auf 639 gesunken.