Bochum. Knapp drei Viertel aller Grundsteuererklärungen sind in Bochum fristgemäß beim Finanzamt eingegangen. 28.500 säumigen Eigentümern drohen Strafen.

Knapp drei Viertel aller Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Bochum haben ihre Grundsteuererklärung fristgemäß zum 31. Januar 2023 eingereicht. Tausende haben dies noch auf den letzten Drücker erledigt und damit Erinnerungsschreiben, Mahnungen und mögliche Zwangsgelder verhindert.

Bochumer geben 16.800 Grundsteuererklärungen auf den letzten Drücker ab

„Im Finanzamt Bochum-Mitte liegen insgesamt 34.700 Erklärungen vor, rund 71 Prozent, im Finanzamt Bochum-Süd liegen insgesamt 38.800 Erklärungen vor, rund 73 Prozent“, sagt Anja Niemann, Leiterin des Finanzamts Bochum-Mitte. Das sind insgesamt 16.800 Erklärungen mehr, als noch vor einigen Tagen vorlagen. Unterm Strich fehlen aber immer noch etwa 28.500 Grundsteuererklärungen für Gebäude und Grundstücke im gesamten Stadtgebiet.

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„Wir werden jetzt alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern“, so Niemann. Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, schätze das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Außerdem hat die Finanzverwaltung nach eigenen Angaben die Möglichkeit der finanziellen Sanktionen. Diese reichen von der Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zu einem Zwangsgeld.

Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe bestehen. Die Erklärung könne weiterhin digital unter www.elster.de abgegeben werden. Digital weiterhin einsehbar seien auch Infos und Tipps unter www.grundsteuer.nrw.de.

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Finanzamt Bochum kann Verspätungszuschlag und Zwangsgeld festsetzen

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, der erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert habe noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen würden erst von 2024 an neue Hebesätze festlegen und mit diesen die von 2025 an zu zahlende Grundsteuer berechnen.

Bochums Kämmerin hat angekündigt, es gebe bestenfalls leichte Veränderungen

Bochums Kämmerin Eva Hubbert hatte zwar 2018 im Gespräch mit dieser Zeitung gesagt, Bürgerinnen und Bürger müssten nicht fürchten, „dass wir sie bei einer Erhöhung des Einheitswertes plötzlich dazu verdonnern, deutlich mehr Grundsteuern zu bezahlen. Dann würden wir den Hebesatz reduzieren. Es könnte bestenfalls zu leichten Veränderungen kommen.“

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Dennoch mahnen Lokalpolitiker von CDU, FDP und „UWG: Freie Bürger“ im Rat, „die Grundsteuerhebesätze für 2025 so zu gestalten, dass diese hinsichtlich des erhobenen jährlichen Gesamtbetrages aufkommensneutral sind“. Man wolle aber vorsorglich ein Signal setzen, so CDU-Ratsfraktionschef Christian Haardt.

Grundsteuer: Bochum plant 2025 mit 91,4 Millionen Euro Einnahmen

Zumal die Grundsteuererklärung den Bürgern schon viele Probleme bereitet habe, so Jens Lücking (UWG: Freie Bürger). „Zusätzlich zu diesem enormen Aufwand darf die Änderung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer nicht zu einer pauschalen Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger von Bochum führen.“

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Die Grundsteuer ist nach der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer die drittgrößte Steuereinnahme Bochums. Für 2023 hat Kämmerin Eva Hubbert – nach der bisherigen Berechnungsgrundlage, d.h. einem Hebesatz von 645 Prozent – im städtischen Haushalt Einnahmen in Höhe von 88,8 Millionen Euro aus diesem Topf veranschlagt. 2025 sollen es dann – nach dem neuem Berechnungsmuster – 91,4 Millionen Euro sein.