Bochum. . Ohne Grundsteuer-Einnahmen würden Bochum 85 Millionen Euro fehlen. Das Bundesverfassungsgericht berät derzeit über die Berechnungsgrundlagen.
Noch im vergangenen Sommer drohte Bochums Bürgern eine neuerliche Anhebung der Grundsteuer. In Rede stand ein Anstieg von jetzt 645 auf dann 795 Prozentpunkte, 20 Millionen Euro zusätzlich wollte der Kämmerer Manfred Busch auf diese Weise einnehmen, um bei der angestrebten Haushaltskonsolidierung nicht vom Weg abzukommen.
Positive Rahmendaten wie höhere Schlüsselzuweisungen aus Düsseldorf an die Stadtkasse verhinderten damals die Mehrbelastung für die Bochumer. Nun müssen Hauseigentümer und Mieter, aber auch die Stadt selbst in Sachen „Grundsteuer“ Ungemach durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fürchten.
Berechnungsgrundlage veraltet
Das prüft derzeit die Berechnungsgrundlagen zur Erhebung der Grundsteuer, die sogenannte Einheitswerte. Die stammen aus dem Jahr 1964, im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Sollten sie nun aktualisiert werden, drohen deutliche Steuererhöhungen zu Lasten der Bürger; sollte indes die gesamte Grundsteuer fallen, würde der Stadt ein Einnahmeausfall drohen.
Und der wäre nicht unerheblich. Denn die Grundsteuer B, mit der Abgaben auf Grundstücke und Gebäude erhoben werden, ist hinter der Gewerbesteuer und der anteiligen Einkommenssteuer die drittgrößte Steuereinnahme einer Kommune. Ermittelt wird sie auf der Basis des Einheitswerts und des von der Stadt festgelegten Hebesatzes.
In Bochum hat Gewerbesteuer besondere Bedeutung
In Bochum hat die Grundsteuer B angesichts der relativen Gewerbesteuerschwäche eine ganz besondere Bedeutung, ihr Anteil ist gegenüber gewerbesteuerstarken Kommunen ganz besonders hoch. Zwar ist dieser Anteil in den vergangenen Jahren etwas zurückgegangen, macht derzeit aber immer noch etwa 17,5 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus (Grafik).
Für das laufende Jahr kalkuliert die Stadt mit Steuereinnahmen in Höhe von knapp 488 Millionen Euro. Allein 85,20 Millionen Euro stammen aus der Besteuerung von Grund und Immobilien. Umgerechnet hat jeder Bochumer im Vorjahr etwa 230 Euro Grundsteuer in die Stadtkasse eingezahlt. Bis zum Jahr 2020 wird dieser Betrag voraussichtlich auf 250 Euro steigen.
Grundsteuer B
Jahr | Hebesatz | Einnahmen in Euro | Anteil an allen Steuereinnahmen |
2009 | 495 % | 63,14 Mio | 18,8 % |
2010 | 525 % | 67,61 Mio | 17,6 % |
2011 | 525 % | 68,10 Mio | 17,5 % |
2012 | 565 % | 73,15 Mio | 18,9 % |
2013 | 565 % | 73,88 Mio | 18,7 % |
2014 | 605 % | 80,11 Mio | 20,8 % |
2015 | 645 % | 85,73 Mio | 19,4 % |
2016 | 645 % | 84,21 Mio | 17,9 % |
2017 | 645 % | 84,01 Mio | 17,7 % |
2018 | 645 % | 85,20 Mio | 17,5 % |
>>>Drei Fragen an: Eva Hubbert
Zu einer möglichen Änderung der Grundsteuer-Berechnung hat WAZ-Redakteur Andreas Rorowski drei Fragen an Bochums Kämmerin Eva Hubbert gestellt.
1.) Betrachten Sie die Beratungen in Karlsruhe mit Sorge?
Man weiß nie was kommt. Aber grundsätzlich bin ich gelassen. Wenn es zu Veränderungen kommen sollte, die die Grundsteuereinnahmen sinken lassen, oder gar zu einer Aufhebung der Grundsteuer, dann muss es Kompensationen für die Kommunen geben.
2.) Der angestrebte Haushalts-Ausgleich bis 2022 ist also nicht in Gefahr?
Nein. Natürlich hätten wir und alle anderen Städte ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer ein großes Problem. Aber dafür müsste dann ein Ausgleich her.
3.) Es könnte ja auch sein, dass die Belastung der Bürger durch einen neuen Einheitswert deutlich steigt und damit auch die Einnahmen der Stadt.
Es kann schon sein, dass aktuellere Einheitswerte zu höheren Grundsteuern führen würden. Aber die Bürger müssen nicht fürchten, dass wir sie bei einer Erhöhung des Einheitswertes plötzlich dazu verdonnern, deutlich mehr Grundsteuern zu bezahlen. Dann würden wir den Hebesatz reduzieren. Es könnte bestenfalls zu leichten Veränderungen kommen. Im übrigen sind ja auch noch andere Berechnungsmodelle im Gespräch, zum Beispiel eine Bewertung nach dem Bodenwert.