Bochum. Am Dienstag endet die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Allein in Bochum fehlen 45.000 Erklärungen. Für Bummler kann’s teuer werden.

Etwa 45.000 Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien und Grundstücken in Bochum haben immer noch keine Grundsteuererklärung abgegeben. Holen sie das nicht bis spätestens nächsten Dienstag, 31. Januar 2023, nach, kann es teuer werden.

Bochumer Finanzämter verzeichnen „Grundsteuer-Endspurt“

Wenn der Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht mitgeteilt werden, werde erst an die Abgabe der Erklärung erinnert bzw. gemahnt, so die Auskunft des Finanzamts Bochum. Sei das erfolglos, werde eine Schätzung vorgenommen. „Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes“, sagt Anja Niemann, Leiterin des Finanzamts Bochum-Mitte. Nach Angaben des Eigentümerverbandes Haus und Grund drohen ein Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat und ein Zwangsgeld von 25.000 Euro.

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Die ablaufende Frist und mögliche Strafen scheinen einige Nachzügler bereits auf den Plan gerufen zu haben. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen deutlich erhöht. „Im Dezember lagen die Eingangszahlen für die Bochumer Finanzämter zwischen 500 und 800 Erklärungen pro Woche. Zurzeit können bis zu 2800 Erklärungen pro Woche verzeichnet werden“, so Anja Niemann. Sibylle Nagel-Brütting, Leiterin des Finanzamts Bochum-Süd, spricht von einem „Grundsteuer-Endspurt“.

Bislang sind knapp 57.000 Erklärungen in Bochum eingegangen

In den beiden Bochumer Finanzämtern wurden bislang 26.000 (Bochum-Mitte) und 30.800 (Bochum-Süd) Erklärungen abgegeben, das entspricht etwa 53 bzw. 58 Prozent. Insgesamt müssen etwa 102.000 Erklärungen eingehen, 45.000 fehlen also noch. Bundesweit liegt die Abgabequote bei etwa 57 Prozent.

90 Prozent aller Erklärungen erfolgen dabei digital, vor allem über das Portal „Elster“ der Finanzbehörde. Dafür jedoch wird ein Zugang benötigt, der online beantragt werden muss. Elektronisch abgegeben werden können die Unterlagen aber auch über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten. Sollte die Online-Abgabe nicht möglich sein, ist sie auch mit einem Papierformular möglich. Sie sind beim zuständigen Finanzamt erhältlich.

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Die digitale Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de unterstütze Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Erklärung. Individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform können bei den Bochumer Finanzämtern unter 0234/ 33 37 19 59 (Bochum-Süd) und 0234/ 5 14 19 59 (Bochum-Mitte) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr gestellt werden.

Daten liefern Grundlage für die 2025 erstmals fällige „neue“ Grundsteuer

„Die meisten Anliegen können wir bereits telefonisch klären““, sagt Anja Niemann. Bei Fragen zu „Elster“, zur Registrierung oder zur Zertifikatsdatei gibt es Auskunft unter 0251/ 9 34 19 54 (Mo.-Do., 8 bis 15.30 Uhr, und Fr., 8 bis 15 Uhr).

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Anhand der abgegebenen Daten ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert und erstellt einen Grundsteuermessbescheid. Über beides werden Eigentümer in einem Schreiben informiert.

Die Daten dienen der Stadt als Grundlage für die Festsetzung der „neuen“ Grundsteuer. Diese wird erstmals 2025 fällig. Bis dahin gilt das bisherige Berechnungsverfahren.