Bochum. Knapp 600 ukrainische Kinder besuchen derzeit eine Schule in Bochum. Wie die Lage vor Ort ist und warum eine Schulform außen vor bleibt.

Knapp 600 Schülerinnen und Schüler, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind, besuchen derzeit eine Schule in Bochum. Die Lage scheint sich etwas zu entspannen. Eine Schulform wird bei der Aufnahme der ukrainischen Kinder und Jugendlichen jedoch weiterhin außen vor gelassen.

Ukrainische Schüler in Bochum: Hohe Fluktuation

206 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer gehen auf eine Grundschule. Das geht aus Zahlen hervor, die die Stadt Bochum auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung veröffentlicht hat. Stichtag: 21. September. In der Sekundarstufe eins – Klasse fünf bis zehn – sind es 309 Schülerinnen und Schüler, 71 besuchen die Oberstufe bzw. ein Berufskolleg.

Auch interessant

„Aufgrund der sich ständig wandelnden Lage in den Kriegsgebieten und der persönlichen Situation der geflüchteten Familien ist deren Aufenthalt in Bochum jedoch geprägt von einer hohen Fluktuation“, heißt es aus dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) der Stadt Bochum, das für die Vermittlung der Schülerinnen und Schüler zuständig ist.

Nach Beginn des Krieges in der Ukraine hat es an vielen Schulen in Bochum Solidaritätsaktionen gegeben. Mittlerweile sitzen in den Klassen knapp 600 Schülerinnen und Schüler, die geflüchtet sind.
Nach Beginn des Krieges in der Ukraine hat es an vielen Schulen in Bochum Solidaritätsaktionen gegeben. Mittlerweile sitzen in den Klassen knapp 600 Schülerinnen und Schüler, die geflüchtet sind. © Schule

Da dieses Problem auch alle anderen Städte betrifft, führt das Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW eine wöchentliche Abfrage zur Anzahl der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung durch, aus denen sich auch die aktuellsten Zahlen für Bochum ergeben.

Integration an Bochums Schulen läuft gut

Eine stichprobenartige Abfrage unserer Redaktion zeigt, dass die Integration der ukrainischen Kinder ganz gut klappt. Seit 2014 komme es immer wieder dazu, dass zugewanderte Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

Fünf Kinder aus der Ukraine besuchen derzeit die Grundschule Laer. „Das ist gut zu stemmen“, sagt Schulleiter Tim Striebe. Die Kinder besuchen die Jahrgangsstufen eins, zwei und vier. Ein Vorteil: An der Schule gibt es weitere Kinder mit ukrainischem Hintergrund, die bei Sprachbarrieren helfen können. Die Wilbergschule besuchen sieben Kinder, die aus der Ukraine geflohen sind – verteilt auf die verschiedenen Klassen. „Das lässt sich gut händeln“, sagt auch Leiterin Sabine Pischalla.

Fast 20 ukrainische Kinder besuchen die Anne-Frank-Realschule. Die hohe Anzahl sowie täglich weitere Anfragen hatten die Schule vor eine Herausforderung gestellt, berichtete Schulleiterin Joan Krebs-Schmid kurz nach den Sommerferien. Nun gebe es aber neue Ressourcen, die helfen können. „Wir sind gerade dabei, die vorhandenen und neuen Ressourcen zu sortieren“, so Krebs-Schmid.

Verteilung der ukrainischen Kinder: Eine Schulform bleibt außen vor

Eine Schulform ist bei der Verteilung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen jedoch außen vor geblieben: die Förderschulen. „Wir haben keine aufgenommen“, erklärt beispielsweise Sascha Uszball, Leiter der Cruismannschule. Dabei habe man unmittelbar nach Kriegsbeginn in der Ukraine die Bereitschaft dazu erklärt. „Wir haben kleine Klassen“, erklärt der Schulleiter. Das wäre für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine optimal gewesen. Hinzu komme, dass es Sonderpädagogen an der Förderschule gibt.

Auch interessant

Das KI erklärt die Gründe dafür so: „Der Zugang zu einer Förderschule setzt zwingend die Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (...) durch eine Schulaufsichtsbehörde (Schulamt oder Bezirksregierung) voraus. Dieser liegt verständlicherweise bei geflüchteten Schülerinnen und Schülern nicht vor.“

Zwar gebe es in manchen Herkunftsländern Äquivalente, diese seien aber nicht immer übertragbar. „Ohne festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf kann die Aufnahme an einer Förderschule nicht erfolgen – das gilt für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Zuwanderung, Flucht, Migrationshintergrund, Herkunft oder bisheriger Bildungsbiografie“, so die Stadt weiter.

Eine Ausnahme gelte zum Beispiel dann, wenn es bei zugewanderten Schülerinnen und Schülern eine offensichtlich vorliegende Behinderung gibt, „die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf nach sich zieht.“