Bochum. Haft ohne Bewährung: Das fordert der Staatsanwalt für einen Bochumer (30) wegen der Randale bei der Party zum VfL-Aufstieg.

Keine Bewährung mehr: Das hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch vor dem Landgericht Bochum im Prozess um die Ausschreitungen auf der Party zum Aufstieg des VfL Bochum im Mai 2021 gefordert.

Der 30-jährige Angeklagte aus Bochum, laut Anklage „Rädelsführer“ einer Ultra-Gruppierung, soll ein Jahr und sechs Monate in Haft. Er hat elf Eintragungen im Vorstrafenregister, zwei Taten davon waren Angriffe auf Polizeikräfte. Stadionverbot hatte er schon vor der Aufstiegsrandale gehabt.

Bewährungsstrafe für den zweiten Angeklagten gefordert

Der 26-jährige Angeklagte soll neun Monate Haft bekommen, ausgesetzt zur Bewährung. Er hat zwar ebenfalls Stadionverbot, ist aber nicht vorbestraft. Als Bewährungsauflage soll er 100 Sozialstunden ableisten.

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Beiden wird vorgeworfen, nahe Kirmesplatz am Stadion Pyrotechnik in Richtung der Polizeikräfte geworfen zu haben: der 30-Jährige fünf Gegenstände, darunter eine Bengalofackel, der 26-Jährige drei Pyros, darunter einen Rauchtopf. Beide waren vermummt.

Ein Urteil wird am kommenden Montag verkündet.

Bochumer Strafjustiz und Verteidigung schlossen einen Deal ab

Vor dem Strafantrag des Staatsanwalts hatte es – wie schon am Dienstag im Medican-Prozess – einen Deal zwischen der Strafjustiz und der Verteidigung gegeben. Die Absprache lautete so: Wenn die wesentlichen Anklagevorwürfe eingeräumt werden, wird die 12. Strafkammer bestimmte Strafräume zusichern bzw. nicht überschreiten: neun bis 15 Monate bei dem 26-Jährigen, 18 bis 24 Monate bei dem 30-Jährigen.

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern Stefan Jörg Witte (links) und Dr. Martin Meinberg.
Die Angeklagten mit ihren Verteidigern Stefan Jörg Witte (links) und Dr. Martin Meinberg. © Bernd Kiesewetter

Beide Angeklagten stimmten dem Deal zu und gestanden die Pyro-Würfe. „In hohem Bogen“, so der 26-Jährige, habe er die Gegenstände geworfen. Er sei gefrustet gewesen, dass die anfänglich freudvolle und friedliche Feierstimmung im Laufe der Party umgeschlagen sei.

Nach ersten Straftaten auf der Party hatte sich die Polizei zu Festnahmen in der Menschenmenge gezwungen gesehen. Das löste bei einigen gewaltbereiten Fans einen Solidarisierungseffekt aus. Die Stimmung heizte sich schnell auf und wurde aggressiv. Es flogen Steine, Flaschen, Dosen und Pyrotechnik in Richtung der Einsatzkräfte. Neun von ihnen wurden verletzt, teils erheblich.

Angeklagter: „Es tut mir super leid, was geschehen ist“

„Dieses Handeln war falsch“, gestand der 26-Jährige. „Es tut mir super leid, was geschehen ist.“ Auch der andere Angeklagte bereute seinen Tatbeitrag.

Sein Verteidiger wollte mit aller Kraft das Gericht davon überzeugen, dass trotz der Vorstrafen doch noch einmal eine Bewährung drin sei, zumal der Mandant mittlerweile Struktur in sein Leben gebracht habe. Doch das Gericht sieht für eine Strafaussetzung zur Bewährung keinen Spielraum.