Bochum. Zwei mutmaßliche Hooligans stehen vor dem Landgericht Bochum. Es geht um Bengalo-Würfe auf die Polizei bei der Aufstiegsfeier im vorigen Mai.

Unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen hat am Dienstag vor dem Landgericht Bochum der Prozess gegen zwei mutmaßliche Fußballrowdys (30, 26) begonnen. Sie sollen einer „gewaltbereiten Ultra-Gruppierung“ angehören, die bei der Feier zum Aufstieg des VfL Bochum am 23. Mai 2021 schwer Randale gemacht habe.

Ihnen werden schwerer Landfriedensbruch, tätlicher Angriff auf Polizeikräfte und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Diese Anklage ist die bisher gravierendste, die nach den damaligen Ausschreitungen verhandelt wird. 221 Verfahren hatte die Randale zur Folge, viele davon führten zur Anklage. Es gab auch schon kleinere Prozesse.

Die beiden Angeklagten vor dem Landgericht Bochum neben den Verteidigern Stefan Jörg Witte (links) und Dr. Martin Meinberg.
Die beiden Angeklagten vor dem Landgericht Bochum neben den Verteidigern Stefan Jörg Witte (links) und Dr. Martin Meinberg. © Bernd Kiesewetter

Kurz nachdem damals durch den Sieg des VfL gegen Sandhausen klar war, dass er künftig in der 1. Liga kickt, sollen sich die Angeklagten – ein Bochumer und ein Düsseldorfer – mit anderen Ultras in Hiltrop getroffen haben und zum Stadion marschiert sein, wo Tausende am Kirmesplatz und an der Kreuzung Castroper Straße/Stadionring ausgelassen feierten.

Die Party sollen sie aber zum Anlass für Gewalttätigkeiten genommen haben, indem sie sich vermummten und aus der Menge heraus Polizeibeamte angriffen. Laut Anklagevorwurf warfen sie mehrfach Bengalo-Fackeln und andere Pyrotechnik auf die Einsatzkräfte. Auch ein Stein, Raketen, Rauchtöpfe und eine Bierflasche sollen geflogen sein.

Viele Bochumer Polizeikräfte wurden verletzt

Auch interessant

Mehrere Polizeikräfte wurden durch Rauchverletzungen und massive Hörschäden verletzt. Einige waren tagelang dienstunfähig.

Der 30-jährige Angeklagte aus Bochum soll „Rädelsführer“ der Ultra-Gruppe gewesen sein. Bei der Festnahme am Tatort fand die Polizei in seinem Rucksack Bengalos und zwei Sturmhauben.

Gegen ihn gibt es noch einen zweiten Vorwurf: Obwohl er bereits wegen früheren Gewalttaten Stadionverbot hatte, sei er beim Spiel des VfL gegen Bayern München am 12. Februar im Stadion gewesen. Auch der zweite Angeklagte hat Hausverbot beim VfL.

Angeklagte wollen sich zunächst nicht zu den Vorwürfen äußern

Zum Prozessauftakt haben sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen geäußert. „Er wird sich zunächst schweigend verteidigen“, sagte Rechtsanwalt Stefan Jörg Witte, der den 30-Jährigen verteidigt.

Gleichzeitig beantragte der Anwalt, dass das polizeiliche Video- und Tonmaterial nicht verwertet werden dürfe, weil die Aufnahmen ohne Anlass gemacht worden seien. Außerdem habe die Polizei Video-Ausschnitte „manipuliert“ und so „in hohem Maße suggestiv“ beeinflusst. Zudem seien die Akten unvollständig.

Verteidiger: Verhalten der Polizei Bochum sei „ungeeignet für einen Rechtsstaat“

Auch Dr. Martin Meinberg, der andere Verteidiger, machte der Polizei schwere Vorwürfe im Umgang mit seinem Mandanten; ihr Verhalten sei „ungeeignet für einen Rechtsstaat“.

Die 12. Strafkammer hat vor der Saaltür extra drei Wachtmeister postiert, weil sie offenbar die Gefahr sieht, dass die Hauptverhandlung gestört werden könnte.

Vier weitere Termine bis 25. Mai sind angesetzt. Möglicherweise reicht dies nicht aus.