Bochum-Werne. Zum sechsten Mal versucht die Stadt Bochum, in Werne Baurecht für Aldi zu schaffen. Bislang wurde erfolgreich dagegen geklagt. Das droht erneut.

Auf ein Neues! Ein weiteres Mal unternimmt die Stadt Bochum jetzt einen Anlauf, Baurecht für einen neuen Aldi-Markt am Werner Hellweg 517-521 in Bochum-Werne zu schaffen. Die Bezirksvertretung Ost wird abermals zustimmen, denn politisch ist der Aldi-Neubau im Herzen Wernes gewollt. Auch viele Bürger würden einen modernen Markt begrüßen. Allerdings nicht alle. Denn bisher wurde stets erfolgreich gegen das Bauprojekt geklagt. Und das droht auch dieses Mal.

Neuer Bebauungsplan für den Aldi-Neubau in Bochum-Werne soll rechtssicher sein

Die aktuelle Aldi-Filiale am Werner Hellweg 502 in Bochum-Werne ist zu klein, hat zu wenig Parkplätze und kann schlecht beliefert werden. Deshalb will Aldi weiter den Hellweg hoch neu bauen.
Die aktuelle Aldi-Filiale am Werner Hellweg 502 in Bochum-Werne ist zu klein, hat zu wenig Parkplätze und kann schlecht beliefert werden. Deshalb will Aldi weiter den Hellweg hoch neu bauen. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Seit vielen Jahren ist die Stadt Bochum darum bemüht, Aldi den Weg für einen Neubau zu ebnen. Der aktuelle Markt, nur ein paar Hundert Meter entfernt, entspricht nicht mehr den modernen Standards. Die Filiale am Werner Hellweg 502 ist zu klein, hat nicht genügend Parkplätze und liegt auch für die Anlieferung ungünstig. Daher möchte Aldi umziehen und am neuen Standort an der Ecke Werner Hellweg/Heroldstraße neu bauen.

Die baulichen Voraussetzungen dafür wurden bereits geschaffen. Aldi ließ zwei Häuser abgerissen und hatte mit Erdarbeiten begonnen. Dann wurde der Baustopp angeordnet. Seitdem wuchert auf der Brache das Unkraut. Und wer auf dem Schild liest, dass hier „in Kürze“ eine Aldi-Filiale gebaut wird, dürfte ins Schmunzeln geraten.

Klagen waren bisher stets erfolgreich

Denn bisher hatten die Klagen gegen den Bebauungsplan 926 vor Gericht stets Erfolg. Beim letzten Mal hatte das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass der Bebauungsplan einen „beachtlichen formellen Fehler“ aufweist – und ihn damit für unwirksam erklärt. Dieser Fehler bestand nach Auffassung des Gerichts in dem Umstand, dass der Plan in den Räumen des Stadtplanungsamtes länger einsehbar war, als er im Internet online abrufbar war.

Der gesetzlich vorgesehene Beteiligungszeitraum von 30 Tagen wurde laut Stadtverwaltung allerdings auch im Internet eingehalten. „Die einsehbaren Planunterlagen lagen in den Räumen des Stadtplanungsamtes aufgrund der Sommerferien 2018 über die geforderte Mindestfrist von 30 Tagen vom 31. Juli bis zum 7. September 2018 für insgesamt 39 Tage aus und sollten interessierten Bürgern auch außerhalb der Sommerferien 2018 die Einsichtnahme ermöglichen“, hieß es dazu aus dem Rathaus.

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Das Gericht vertrat jedoch die Meinung, dass der Veröffentlichung im Internet die gleiche Funktion wie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zukomme und parallel dazu ablaufen müsse. Folglich müsse während der gesamten Auslegungszeit auch über das Internet auf die maßgeblichen Informationen zugegriffen und das Online-Beteiligungsverfahren genutzt werden können.

Aldi-Neubau – was bisher geschah

2010 bereits hatte die Stadt den Neubau des Lebensmittel-Discounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 1006 Quadratmetern und 137 Parkplätzen genehmigt. Es kam zu einer ersten Klage aus der Nachbarschaft. 2011 der nächste Vorstoß mit einer deutlich verkleinerten Variante (799 Quadratmeter, 70 Stellplätze) – Klage.

Also wurde der Bebauungsplan 926 aufgestellt – und erfolgreich wegen eines Rechtsfehlers beklagt. Und im Laufe der Jahre immer wieder aufs Neue. Nun unternimmt die Stadtverwaltung den sechsten Anlauf, um eine rechtskräftige Grundlage für den Neubau zu schaffen.

Als gerechter Interessensausgleich für die Eigentümer der Nachbargrundstücke an der Heroldstraße will die Stadtverwaltung dort den Bau zusätzlicher Wohngebäude ermöglichen. Ein verbleibendes, unbebautes städtisches Grundstück am Rande der Aldi-Fläche ist zudem als Baufeld für Einfamilienhäuser vorgesehen.

Dies hat die Stadt nun nachgeholt. Im Zeitraum vom 17. September 2019 bis zum 18. Oktober 2019 (einschließlich) ist der Bebauungsplan 926 erneut öffentlich ausgelegt worden. Der formelle Fehler ist somit nachträglich behoben und der Bebauungsplan damit „geheilt“ worden.

Nun hofft die Verwaltung, mit dieser erneut überarbeiteten Version des Bebauungsplanes endgültig auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen. Die Gegner des Aldi-Neubaus werden aber auch hier wieder nach einem Schwachpunkt suchen und vielleicht an anderer Stelle einen weiteren Formfehler entdecken. Und dann geht es erneut vor Gericht.

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Wie sagte noch Stadtbaurat Markus Bradtke im Januar 2016, als er sich in der Bezirksvertretung Ost vorstellte? „Kaum ein Bebauungsplan ist rechtssicher. Dazu sind sie zu komplex. Daher ist im Baugesetzbuch auch vorgesehen, Bebauungspläne heilen zu können.“ Dies ist nun in Sachen Aldi-Neubau geschehen. Eine Garantieerklärung ist das aber nicht, um abermals Markus Bradtke zu zitieren, der damals noch sagte: „Wer den Aldi nicht will, wird weiter klagen.“ Bisher hat er recht behalten.

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Die Bezirksvertretung Ost tagt am Donnerstag (23.) um 16 Uhr im Sitzungssaal des Amtshauses Langendreer, Carl-von-Ossietzky-Platz 2. Interessierte Gäste sind willkommen.