Werne. . Bezirksvertretung Ost winkt den Bebauungsplan für einen Umzug des Discounters in Werne ein weiteres Mal durch. Doch es droht die nächste Klage.
Der Umzug des Aldi-Marktes vom Werner Hellweg 502 auf die schräg gegenüber liegende Seite im Stadtteilzentrum entwickelte sich zur unendlichen Geschichte. Inzwischen unternimmt die Stadtverwaltung den fünften Anlauf, um eine rechtskräftige Grundlage für den Neubau zu schaffen. Die Bezirksvertretung Ost gibt ihr dafür erneut Rückendeckung – in Form eines klaren Votums, mit dem der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nummer 926 durchgewunken wurde.
Stadtverwaltung musste jedes Mal nachbessern
Dies geschah schon des Öfteren – zuletzt 2016. Was aber nichts daran änderte, dass Aldi bisher nicht mit dem Neubau beginnen konnte. Denn immer wieder wurde gegen den Bebauungsplan geklagt, und zwar erfolgreich. Dadurch war die Stadtverwaltung jedes Mal gezwungen, nachzubessern. Auch die aktuelle Version des Bebauungsplans wurde noch einmal überarbeitet und soll nun nach Möglichkeit rechtssicher sein.
„Ich weiß schon langsam nicht mehr, was ich sagen soll“, sagte Stadtplaner Klaus Kleine gestern, als er der Bezirksvertretung erneut einen „geheilten“ Bebauungsplan servierte. „Er sei, bei aller Ironie, aber „immer noch guter Dinge, dass wir in naher Zukunft den Sack zu machen und Baurecht für Aldi schaffen können“.
Dafür bewies man Justitia gegenüber guten Willen. „Denn ein Urteil zur jüngsten Klage ist noch gar nicht erfolgt“, teilt Klaus Kleine mit. Da man von einem Urteil in einem ähnlichen Fall gehört habe, in dem nicht ausgewiesene Ausgleichsflächen für den Neubau bemängelt wurden, sei man freiwillig aktiv geworden. Kleine: „Wir hatten mit Aldi lediglich eine Ersatzzahlung anstelle des ökologischen Ausgleichs vereinbart. Von daher haben wir uns noch während des Klageverfahrens den Bebauungsplan nochmal vorgenommen und eine Ausgleichsfläche gesucht, damit wir nicht nochmal eine Bauchlandung riskieren.“
Nach der Klage könnte vor der Klage sein
Fündig wurde die Stadt in der Nähe des Ruhr-Parks, nördlich der Straße Auf dem Sporkel. Dort gibt es bereits eine „artenreiche Mähwiese“, die auch schon für andere Ausgleichsmaßnahmen genutzt wurde. „Damit ist die Kompensation abgehakt“, sagt Klaus Kleine. Ob dadurch die Klage abgewiesen wird, ist damit aber längst nicht gesichert. Kleine: „Wir wissen ja nicht, was das Gericht noch alles prüft.“ Und nach der Klage könnte vor der Klage sein.
Nach WAZ-Informationen ist eine weitere schon in Vorbereitung. 2010 bereits – vor acht Jahren also – hatte die Stadt den Neubau des Lebensmittel-Discounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 1006 Quadratmetern und 137 Parkplätzen genehmigt. Es kam zu einer ersten Klage aus der Nachbarschaft. 2011 der nächste Vorstoß mit einer deutlich verkleinerten Variante (799 Quadratmeter, 70 Stellplätze) – Klage. Also wurde der Bebauungsplan 926 aufgestellt – und erfolgreich wegen eines Rechtsfehlers beklagt. Inzwischen folgt der fünfte Versuch, den Aldi-Umzug möglich zu machen.
Rat entscheidet abschließend am 29. November
Nach der Bezirksvertretung Ost stimmen noch der Haupt- und Finanzausschuss (22. November) und der abschließend der Rat (29. November) über den Bebauungsplan ab.
Für den geplanten Neubau am Werner Hellweg/Heroldstraße hatte Aldi schon zwei Häuser abgerissen und mit Erdarbeiten begonnen. Dann wurde der Baustopp angeordnet.