Bochum-Werne. Erneut hat eine Klage gegen den Aldi-Neubau vor Gericht Erfolg. Wieder wegen eines Formfehlers. Politik kritisiert, sieht aber auch Positives.

Das ist ein Ding. Der Aldi-Neubau am Werner Hellweg verschiebt sich erneut. Wieder hat eine Klage vor Gericht Erfolg gehabt. Und wieder reichte ein Formfehler aus, um das Vorhaben des Discounters zu vereiteln. Zumindest vorerst.

Stadt unternimmt nun sechsten Anlauf

Das Ganze zieht sich allerdings schon seit vielen Jahren hin und wird langsam zu einer unendlichen Geschichte. Die Stadtverwaltung muss nun den inzwischen sechsten Anlauf nehmen, um den Bebauungsplan 926 für den Aldi-Neubau durchzubekommen.

Der Aldi am Werner Hellweg 502 ist in die Jahre gekommen und inzwischen zu klein. Deshalb soll schräg gegenüber ein Neubau entstehen.
Der Aldi am Werner Hellweg 502 ist in die Jahre gekommen und inzwischen zu klein. Deshalb soll schräg gegenüber ein Neubau entstehen. © FUNKE Foto Services | Jürgen Theobald

Im Zuge einer Klage gegen den Bebauungsplan hat das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt, dass der Bebauungsplan einen „beachtlichen formellen Fehler“ aufweist – und ihn damit für unwirksam erklärt. Dieser Fehler besteht nach Auffassung des Gerichts in dem Umstand, dass der Plan in den Räumen des Stadtplanungsamtes länger einsehbar war, als er im Internet online abrufbar war.

Unterschiedlich lange Offenlegung

Der gesetzlich vorgesehene Beteiligungszeitraum von 30 Tagen wurde laut Stadtverwaltung allerdings auch im Internet eingehalten. „Die einsehbaren Planunterlagen lagen in den Räumen des Stadtplanungsamtes aufgrund der Sommerferien 2018 über die geforderte Mindestfrist von 30 Tagen vom 31. Juli bis zum 7. September 2018 für insgesamt 39 Tage aus und sollten interessierten Bürgern auch außerhalb der Sommerferien 2018 die Einsichtnahme ermöglichen“, heißt es aus dem Rathaus.

Das Gericht vertrat nun die Meinung, dass der Veröffentlichung im Internet die gleiche Funktion wie der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zukomme und parallel dazu ablaufen müsse. Folglich müsse während der gesamten Auslegungszeit auch über das Internet auf die maßgeblichen Informationen zugegriffen und das Online-Beteiligungsverfahren genutzt werden können.

Bebauungsplan muss neu ausgelegt werden

Die Stadtverwaltung beabsichtigt nun, den Bebauungsplan möglichst bald erneut auszulegen und einen Satzungsbeschluss herbeizuführen. Damit Aldi dann auch endlich bauen kann. Den neuen Markt sehnen nicht nur viele Bürger, sondern auch die Politiker herbei.

Aldi-Neubau – was bisher geschah

2010 bereits hatte die Stadt den Neubau des Lebensmittel-Discounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 1006 Quadratmetern und 137 Parkplätzen genehmigt. Es kam zu einer ersten Klage aus der Nachbarschaft. 2011 der nächste Vorstoß mit einer deutlich verkleinerten Variante (799 Quadratmeter, 70 Stellplätze) – Klage.

Also wurde der Bebauungsplan 926 aufgestellt – und erfolgreich wegen eines Rechtsfehlers beklagt. Und im Laufe der Jahre immer wieder aufs Neue. Nun unternimmt die Stadtverwaltung den sechsten Anlauf, um eine rechtskräftige Grundlage für den Neubau zu schaffen.

Für den geplanten Neubau am Werner Hellweg/Heroldstraße hatte Aldi schon zwei Häuser abgerissen und mit Erdarbeiten begonnen. Dann wurde der Baustopp angeordnet. Seitdem wuchert auf der Brache das Unkraut.

Aldi plant den Standortwechsel, weil die aktuelle Filiale am Werner Hellweg 502 zu klein ist, nicht genügend Parkplätze hat und auch für die Anlieferung ungünstig liegt.

Als gerechter Interessensausgleich für die Eigentümer der Nachbargrundstücke an der Heroldstraße will die Stadtverwaltung dort den Bau zusätzlicher Wohngebäude ermöglichen. Ein verbleibendes, unbebautes städtisches Grundstück am Rande der Aldi-Fläche ist zudem als Baufeld für Einfamilienhäuser vorgesehen.

Dirk Meyer, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ost, ist fassungslos, dass das Vorhaben an solchen Formalkriterien scheitert. „Jetzt drehen wir nochmal eine Schleife, da wird für nichts und wieder nichts Geld verbrannt, obwohl sich inhaltlich ja nichts geändert hat.“ Immerhin diesem Punkt kann Meyer etwas Positives abgewinnen. „Gut zu wissen, dass es scheinbar keine inhaltlichen Bedenken seitens der Richter mehr gibt.“ Das war in der Vergangenheit anders. Nachvollziehen kann Meyer den jetzigen Gerichtsentscheid dennoch nicht: „Das Minimum von 30 Tagen Offenlegung wurde ja eingehalten.“

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CDU fordert Konsequenzen

Die CDU in der Bezirksvertretung Ost kritisiert die Stadt. „Wir sind sehr erstaunt, dass die Verwaltung das nicht in den Griff bekommt“, sagt Sprecherin Dorothea Knopp. Gerade bei der Vorgeschichte des Aldi-Neubaus fragen die Christdemokraten, wie so ein Fehler passieren kann. „Immer wieder gibt es Planungsfehler, das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben“, fordert Knopp, dass im Planungsamt „mal durchgegriffen wird“.