Werne. . Bebauungplan für Discounter-Neubau am Werner Hellweg 517-521 wurde nach einem vor Gericht angemahnten Formfehler überarbeitet und wird neu ausgelegt.

„Was gibt es eigentlich Neues in Sachen Aldi-Neubau in Werne? Mit dieser Frage richtete sich WAZ-Leser Dominic Bachmann vor ein paar Tagen an die Redaktion. Aufschluss darüber gab jetzt die Sitzung der Bezirksvertretung Ost. Dort informierte die Stadt über den aktuellen Stand der Dinge. Ergebnis: Der Bebauungsplan 926 wurde überarbeitet und wird nun neu ausgelegt – in der Hoffnung, dass Aldi nun auch endlich mit dem Bau beginnen kann.

Denn von Verwaltung und Politik ist der Neubau auf der Brach­fläche am Werner Hellweg 517-521 ausdrücklich gewünscht. Nur einige Anwohner stellten sich quer, klagten zwei Mal und bekamen vor Gericht auch Recht. Deshalb ist seit 2010, als die Stadt erstmals die Baugenehmigung erteilt hatte, kaum etwas geschehen. Nur zwei von Aldi erworbene Häuser wurden abgerissen.

Sorge vor weiteren Klagen

Zuletzt wurde der Bebauungsplan wegen eines Formfehlers für unwirksam erklärt. Das Gericht entschied im Klageverfahren, dass der Bebauungsplan zu Unrecht im beschleunigten Verfahren aufgestellt wurde. Dadurch umging man eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die das Gericht allerdings für unabdingbar hält. Folge: Die Stadt musste nachbessern. Im Fachjargon heißt das, der Bebauungsplan wird „geheilt“.

Öffentlichkeit wird wieder beteiligt

Die Bezirksvertretung Ost hat den überarbeiteten Bebauungsplan (BP) 926 und die erneute Auslegung bei drei Enthaltungen abgenickt.

Die Vorlage geht noch in den Planungsausschuss (am Dienstag), dann wird der BP ausgelegt. Dadurch wird wieder die Öffentlichkeit beteiligt, ehe es zum Satzungsbeschluss kommt.

Dies ist nun geschehen. „Der Bebauungsplan wurde um die Umweltverträglichkeitsprüfung ergänzt und neu ausgelegt, damit er später als Satzung beschlossen werden kann“, vermeldet die Verwaltung. Anosnten hat sich der Bebauungsplan nicht verändert. Heißt: Weiter darin enthalten ist auch das Angebot der Stadt, für die Nachbargrundstücke an der Heroldstraße den Bau zusätzlicher Wohngebäude in zweiter Reihe zu ermöglichen, „so dass ein gerechter Interessensausgleich zwischen den Grundstückseigentümern erfolgt“.

Doch auch dieses Entgegenkommen hat einzelne Anwohner nicht davon abgehalten zu klagen. Einen weiteren Gerichtsstreit befürchtet auch die Politik, weshalb SPD-Fraktionssprecher Dirk Meyer besorgt nachfragte, wie rechtssicher dieser überarbeitete Bebauungsplan denn nun sei. Antwort, wenn auch keine erbauliche, bekam er vom neuen Stadtbaurat Markus Bradtke, der sich zuvor der Bezirksvertretung vorgestellt hatte: „Kaum ein Bebauungsplan ist rechtssicher. Dazu sind sie zu komplex. Daher ist im Baugesetzbuch auch vorgesehen, Bebauungspläne heilen zu können. Wir glauben, dass dieser hält. Aber das ist keine Garantieerklärung. Wer den Aldi nicht will, wird weiter klagen.“