Bochum. Im Prozess um den Mord in Bochum-Hordel wurde bekannt, mit welch großer kriminalistischer Puzzlearbeit die Kripo den Angeklagten auf die Spur kam.

Im Prozess um den Raubmord in Bochum-Hordel wurde jetzt bekannt, mit welch großer kriminalistischer Puzzle- und Feinarbeit die Mordkommission den beiden Angeklagten (24, 37) auf die Spur gekommen ist.

Demnach war der Hauptangeklagte (37), ein in Deutschland wohnsitzloser Pole, nach dem tödlichen Einbruch am 4. Februar mit einer Kappe des Opfers (68) aus dessen Haus an der Sechs-Brüder-Straße geflüchtet. Sie soll zum Schützenverein des Rentners gehört haben. Nach wenigen hundert Metern warf er die Kappe weg. Damit hinterließ er die entscheidende Spur.

Abgleich in der bundesweiten DNA-Analysedatei

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An der Kappe befand sich nicht nur die DNA des Opfers, sondern auch die des 37-jährigen Täters. Allerdings konnte die Kripo diese DNA ihm nicht namentlich zuordnen, denn er war bis dahin in der bundesweiten DNA-Analysedatei noch unbekannt.

Beim Abgleich der Spur mit bereits gespeicherten Täter-DNA hatte sich aber ergeben, dass sie zusammen mit einer weiteren DNA registriert war – und genau diese DNA konnte die Polizei einem namentlich bekannten Straftäter zuordnen. Es war ein früherer Komplize des jetzt 37-jährigen, mehrfach vorbestraften Angeklagten.

Daraufhin entschloss sich die Kripo, diesen Ex-Komplizen heimlich am Telefon abzuhören. Vielleicht wird über den Raubmord ja telefoniert? Tatsächlich brachten diese Ermittlungen die entscheidenden Hinweise auf die beiden jetzt angeklagten Männer.

Dritter Tatverdächtiger sitzt bis 2025 in Polen in Strafhaft

Am 29. April, um 4 Uhr früh, holten Spezialkräfte der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit die Verdächtigen in Gelsenkirchen aus ihren Betten. Seitdem sitzen sie in U-Haft.

Beide räumen ein, an der Tat beteiligt gewesen zu sein, der Jüngere aber nur als Fahrer. Eine Tötungsabsicht gibt keiner zu.

Mord in Bochum-Hordel - so haben wir berichtet

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Den Mord, das Ersticken des Opfer durch Klebeband, soll ein dritter Tatbeteiligter begangen haben. Darauf läuft jedenfalls die Erklärung des Hauptangeklagten hinaus, der sich bei dem Einbruch nur die Lebensgefährtin (72) des Rentners zu Boden gebracht haben will. Dieser Dritte sitzt aber noch viele Jahre in Polen wegen einer ganz anderen Sache in Strafhaft, wie jetzt bekannt wurde. Bis 2025. Dass er schon vorher ausgeliefert wird, ist unwahrscheinlich.

Die Räume im Tathaus waren völlig verwüstet

In dieser Straße in der Kappskolonie ereignete sich das brutale Verbrechen.
In dieser Straße in der Kappskolonie ereignete sich das brutale Verbrechen. © FUNKE Foto Services | Svenja Hanusch

Das Schwurgericht hat entgegen ursprünglicher Planungen Termine bis ins nächste Jahr anberaumt. Zu komplex ist die Beweisführung, denn es gibt nur Teilgeständnisse. Am Donnerstag wurde mit äußerster Akribie und Detailtreue berichtet, wie sehr die Täter das Tathaus bei ihrer Suche nach Beute verwüstet hatten. Fast alle Schranktüren und Schubladen waren herausgerissen, der Inhalt war über die Böden verteilt. Mittendrin lag bäuchlings die Leiche. Mehr als eine Stunde sollen die Täter alles durchsucht haben.

„Nach kriminalistischer Erfahrung war das kein typischer Einbruchdiebstahl“, sagte Richter Josef Große Feldhaus. Es gebe „viele Ungereimtheiten“. Vielleicht stecke ja noch etwas anderes hinter der Tat. Und vielleicht auch ein vierter Täter. Dazu schweigen die Angeklagten.

Der Prozess wird fortgesetzt.