Bochum. . Zum zweiten Mal hat der Angeklagte im Morprozess Rottstraße einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter gestellt. Das gefährdet den Zeitplan.
Der Angeklagte (35) im Indizienprozess um den Mord von der Rottstraße hat am Mittwoch erneut beantragt, dass die drei Berufsrichter wegen Befangenheit abgelehnt werden müssten. Es ist der zweite Antrag dieser Art. Den Antrag hatte er vor der Sitzung aus der U-Haft heraus schriftlich beim Gericht eingereicht.
Unter anderem begründet er seine Ablehnung der Richter mit deren Entscheidung vom 23. April, dass er weiter „dringend verdächtig“ sei. Das hatte Vorsitzender Richter Josef Große Feldhaus ausdrücklich so gesagt, als er den Antrag der Verteidigung, den Angeklagten schon vor einem Urteil wegen Beweismangels freizulassen, abgelehnt hatte.
Andere Berufsrichter entscheiden Befangenheitsfrage
Am nächsten Sitzungstag, 20. Juni, sollte Staatsanwalt Michael Nogaj eigentlich sein Plädoyer halten. Diese Planung ist durch den erneuten Befangenheitsantrag nicht mehr sicher. Andere Berufsrichter entscheiden jetzt aufgrund der Sitzungsprotokolle, ob der Antrag des mutmaßlichen Mörders gerechtfertig ist. Er beteuert seine Unschuld.
Er soll am 10. Februar 2017 ein Rentnerpaar in seiner Wohnung an der Rottstraße mit extremer Brutalität überfallen und ausgeraubt haben. Die Frau (79) starb am Tatort, der Mann (78) wurde schwerstens verletzt; er starb drei Wochen später im Krankenhaus. Ein Urteil ist am 6. August geplant. Vorausgesetzt, der Befangenheitsantrag wird erneut abgelehnt.
Der Prozess dauert bereits seit Januar. Seit Juli 2017 sitzt der massiv vorbestrafte Angeklagte in U-Haft. DNA-Spuren belasten ihn.