Bochum. Im Bochumer Mordprozess Rottstraße schildert eine Rechtsmedizinerin die Details der Verletzungen. Opfer-Anwalt: Der Tatvorwurf verdichtet sich.

Im Mordprozess Rottstraße wird immer deutlicher, mit welch ungeheurer Gewalt und Erbarmungslosigkeit der Täter über seine Opfer hergefallen ist. Über das Ausmaß der Verletzungen im Gesicht allein bei der ermordeten Rentnerin (78) sagte am Dienstag eine Rechtsmedizinerin vor dem Schwurgericht: „Das kennen wir sonst nur von Verkehrsunfällen.“

Stundenlang wurde sie am siebten Prozesstag von Richter Josef Große Feldhaus zu den schaurigen Details der Verletzungen befragt, die das Rentnerpaar insgesamt erlitten hatte: die schweren Stichwunden im Hals, die Knochenbrüche im Gesicht, die Würgespuren und vieles mehr. Der Mörder hatte die Rentnerin und ihren beinamputierten Mann (78) am 10. Februar 2017 in ihrer Wohnung überfallen undlaut Anklage ausgeraubt. Die Frau starb im Schlafzimmer, ihr Mann drei Wochen später.

78-Jähriger befand sich in Lebensgefahr

Der Angeklagte neben Verteidiger Jens Tuschhoff, hier beim Prozessauftakt im Januar
Der Angeklagte neben Verteidiger Jens Tuschhoff, hier beim Prozessauftakt im Januar © Ingo Otto

Rund 20 Stunden lag er nach der Tat neben seiner toten Frau. „Er war völlig unfähig, sich selber zu versorgen und zuzudecken“, sagte die Rechtsmedizinerin. Er habe sich in potenzieller Lebensgefahr befunden, vor allem wegen Unterkühlung. Ein Operateur habe angesichts der Verletzungen im Gesicht vermutet, dass er „Fußtritte mit dem Hackenbereich“ erlitten habe. „Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es entsprechend passiert ist“, so die Ärztin.

Rechtsanwalt Fabian Reifer aus Bochum am Dienstag im Justizzentrum.
Rechtsanwalt Fabian Reifer aus Bochum am Dienstag im Justizzentrum.

Der heftig vorbestrafte Angeklagte (35) bestreitet, der Täter zu sein. Deshalb wird das Gericht alle Indizien abwägen müssen. Rechtsanwalt Fabian Reifer, der die Hinterbliebenen vertritt, sagte am Dienstag der WAZ: „Die bisher vorgelegten Beweise mögen einzeln gesehen vielleicht angreifbar sein, jedoch aus Sicht der Nebenklage verdichtet sich bei einer Gesamtbetrachtung durchaus der Tatvorwurf. Es muss aber das Ende der Beweisaufnahme abgewartet werden.“

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Vor allem DNA-Spuren am Tatort und Blutspuren an seinem Schuh belasten den Angeklagten massiv.