Bochum. . Im Bochumer Mordfall Rottstraße hat das Schwurgericht am Montag eine vorläufige Prozessbilanz gezogen. Diese stützt die Anklage.

Der 16. Verhandlungstag im Raubmordprozess Rottstraße hat dem Angeklagten so deutlich wie noch nie vor Augen geführt, dass ihm weiterhin die Höchststrafe droht – lebenslänglich. Der 35-Jährige sei weiter „dringend verdächtig“, sagte der Vorsitzende des Schwurgerichts, Josef Große Feldhaus.

Das Schwurgericht unter Vorsitz von Josef Große Feldhaus (Mitte).
Das Schwurgericht unter Vorsitz von Josef Große Feldhaus (Mitte). © Ingo Otto

Das Landgericht hat am Montag einen Antrag von Verteidiger Jens Tuschhoff abgelehnt, den Angeklagten freizulassen, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestünde. Erreicht hat er das Gegenteil, denn so ähnlich wie die Ablehnung könnte auch ein möglicher späterer Schuldspruch begründet werden. „Das spricht mit hohem Gewicht für eine Täterschaft des Angeklagten“, sagte der Richter einmal. Folgende Punkte und weitere belasten den Angeklagten laut Gericht schwer.

1. Am Hosenbein der äußerst brutal getöteten Frau (79) fanden sich 18 Hautschuppen, die „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ dem Angeklagten zuzurechnen seien. Die Anzahl dieser Schuppen sei ungewöhnlich hoch. Das sei „mit einem Kampfgeschehen in Einklang zu bringen“.

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2. An seinen Turnschuhen, die er bei der Festnahme im Juli 2017 trug, fanden sich Blutspuren, die „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ von der ermordeten Frau und ihrem Ehemann (78) stammen würden.

3. An der Leiche der Frau wurde ein Haar gefunden, das mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 : 33000 dem Angeklagten gehöre.

4. Ein Mithäftling in der U-Haft hat aus Sicht der Richter glaubhaft erklärt, dass der Anklagte den Mord in der JVA gestanden habe.

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5. Eine Zeugin berichtete, dass ihr der Angeklagte im Vertrauen erzählt habe, dass er „jemanden abgestochen“ habe.

6. Direkt nach der Tat soll sich der Angeklagte in einem Herner Hotel zwei Tage lang eingemietet und dort „Party“ mit Prostituierten und Drogen gemacht habe. Vor dem Mord soll er völlig mittellos gewesen sein, nun aber plötzlich Geld gehabt haben: Geld, das „naheliegend aus der Tatbeute stammt“, wie der Richter sagte.

Abgelehnt wurde auch ein Antrag des Angeklagten selbst, der die drei Berufsrichter für befangen und voreingenommen hält. Der Antrag sei „unzulässig und unbegründet“. Der Angeklagte habe eine Äußerung des Vorsitzenden Richters, dass er „schuldig“ sei, irrtümlich auf den aktuellen Prozess bezogen; dabei habe die Äußerung einer rechtskräftigen Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung gegolten. Zudem sei der Befangenheitsantrag viel zu spät gestellt worden.

Vor Ende Mai ist mit einem Urteil nicht zu rechnen.

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Der Angeklagte soll laut Anklage am Morgen des 10. Februar 2017 ein Ehepaar in seiner Erdgeschosswohnung an der Rott-straße überaus gewalttätig ausgeraubt haben. Beute: Geld und Schmuck. Die Frau (79) starb am Tatort, ihr Mann drei Wochen später, nachdem auch er ganz entsetzliche Verletzungen erlitten hatte und völlig erblindet war.

Er kannte das Paar flüchtig über dessen Sohn, weil er 2015 in der späteren Tatwohnung zwei Stunden lang renoviert hatte.

Monatelang hatte die Kripo trotz sehr großen Ermittlungsaufwands keine heiße Spur. Im Juli dann wurde Tatortspuren dem vielfach vorbestraften Angeklagten zugerechnet. Er bestreitet, der Mörder zu sein, und behauptet, ein Alibi zu haben. Das konnte er aber bis heute nicht beweisen.