Bochum. Auch für Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellt sich zum Ende der Schulzeit die Frage, wie es weitergeht. Reinhard Illian ist Leiter des Fachbereiches Integration/Sonderpädagogik an der Matthias-Claudius-Schule. Er hat viel Erfahrung mit Schülern mit Förderbedarf.
Schule – und was dann? Auch für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung stellt sich zum Ende der Schulzeit die Frage, wie es weitergeht. Wo bekomme ich einen Ausbildungsplatz? Oder gehe ich weiter zur Schule? Reinhard Illian ist Leiter des Fachbereiches Integration/Sonderpädagogik an der Matthias-Claudius-Schule. Er hat viel Erfahrung mit Schülern mit Förderbedarf. Redakteur Markus Rensinghoff sprach mit ihm über ihren bisweilen schwierigen Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt.
Berufswahlvorbereitung gehört an Regelschulen schon länger zum normalen Angebot. Gibt es das auch für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung?
Reinhard Illian: Natürlich. Das geht von der Berufsfelderkundung, über den Berufswahlpass, Betriebspraktika und Praxiskurse. Wir arbeiten mit Arbeitskreisen innerhalb Bochums zusammen, mit etlichen Institutionen findet ein reger Austausch statt, ebenso mit der Agentur für Arbeit. Ganz wichtig ist die Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst. Zudem entstehen langsam Möglichkeiten innerhalb des MCS-Sozialwerks.
Gibt es Unterschiede bei der Berufswahlvorbereitung für Kinder mit bestimmten Förderbedarf?
Illian: Die Berufswahlvorbereitung muss kleinschrittiger sein und engmaschiger begleiten. Seit gut einem Jahr nehmen wir auch im Förderbereich am Projekt KAoA (Kein Abschluss ohne Übergang) teil. Leider sind Schüler im Förderschwerpunkt Lernen hiervon ausgenommen, weil der Förderschwerpunkt keine Behinderung darstellt. Das macht die Sache für diese Kinder nicht leichter, wir müssen dann auf Angebote des Regelprogramms zurückgreifen. Andere schulische Maßnahmen gelten aber schon für diese Gruppe.
Bietet ihre Schule darüber hinaus noch Kurse an?
Illian: Ja, z.B. das Ergänzungsfach Berufs- und Lebensplanung. Bei uns kommt on top noch die eigene Berufspraxisstufe für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung hinzu. Wir verstehen sie als berufsvorbereitenden und lebenspraktischen „Trainingsraum“ zwischen Schule und Berufseinstieg oder Werkstattbesuch. Unsere Juniorakademie kann auch für geeignete Förderschüler eine weiterer Baustein sein.
Wie sind die Aussichten auf dem ersten Arbeitsmarkt?
Illian: Von den Abgängern, sind viele nach Fördermaßnahmen durchaus in der Lage dazu, auf den ersten Arbeitsmarkt zu wechseln.
Gibt es Positiv-Beispiele?
Illian: Natürlich. Zum Beispiel Arbeitsstellen im Einzelhandel. Aber auch in der gymnasialen Oberstufe unterrichten wir Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wir hatten einen körperbehinderten Schüler mit ADHS-Problematik, der jetzt Physik studiert. Ein anderer hatte einen Förderbedarf Hören und Kommunikation, er benötigte ein Cochlea-Implantat. Er hat eine Beamtenstelle beim Landschaftsverband bekommen. In beiden Fällen ist auch der Integrationsfachdienst tätig geworden. Oft genug sind die Jugendlichen aber mit dem Problem konfrontiert, dass das, was sie sich erträumen, der Arbeitsmarkt nicht bietet.
Vermittlung eines Behinderten ist schwieriger
In Bochum leben zurzeit 48.500 Menschen mit Behinderung. Das sind immerhin 13 Prozent der Bevölkerung. Bei der Agentur für Arbeit gibt es auch deshalb zahlreiche Mitarbeiter, die sich darum kümmern, dass Menschen mit Behinderung auch auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß finden. 1463 Menschen mit Behinderung waren im Oktober in Bochum arbeitslos gemeldet. Das sind immerhin 170 weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres.
Das sei eine erfreuliche Veränderung sagt Anja Greiter, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit in Bochum. „Bei der Vermittlung von Arbeitsstellen an behinderte oder nicht-behinderte Menschen kann man nicht pauschal sagen, dass das eine leichter oder das andere schwerer ist. Fest steht, dass bei gleichem Potenzial der Bewerber die Vermittlung eines behinderten Bewerbers schwieriger ist. Der Arbeitgeber ist zu überzeugen, dass er dem behinderten Bewerber die Zusage gibt. Darüber hinaus muss gegebenenfalls der Arbeitsplatz behindertengerecht umgestaltet werden.“