Bochum/Hamburg. Ehemaliger Bundesligaprofi ist Beisitzer beim DFB-Bundesgericht bei der Berufung, die Holstein Kiel, der FC St. Pauli und Union Berlin eingelegt haben.
Zehn Punkte hat der VfL Bochum auf seinem Konto, zwölf Punkte Holstein Kiel - am Sonntag kommt es zum direkten Duell (15.30 Uhr). Erhält der VfL noch zwei weitere Punkte nach dem Skandalspiel zwischen Union Berlin und dem Revierklub im Dezember, stünden die Teams vor dem Abstiegskracher sogar punktgleich. Was Kiel verhindern will - auch vor Gericht.
Das DFB-Sportgericht hatte die Partie (1:1) nach einer langen mündlichen Verhandlung mit 2:0 für Bochum gewertet. Union Berlin legte Berufung ein, ebenso Holstein Kiel und der FC St. Pauli. Dies erlaubt die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, wenn die Klubs ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“.
Auch interessant
Union Berlin, St. Pauli und Kiel reichen ihre Begründungen ein
Am Dienstag, 4. Februar, waren beim DFB die „umfangreichen Berufungsbegründungen“ der drei Vereine fristgerecht eingegangen, teilte der DFB auf Anfrage dieser Redaktion am Mittwoch mit. „Diese werden nun auch dem VfL Bochum für eine entsprechende Kenntnisnahme und Replik zugänglich gemacht“, so der DFB.
Nun steht fest, wann und wie, also schriftlich oder mündlich, das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes die Berufungen des Bundesliga-Trios Union Berlin, Holstein Kiel und FC St. Pauli gegen das Urteil im „Skandalspiel von Köpenick“ verhandeln wird. Der mündliche Termin wurde für den 28. Februar ab 12.30 Uhr am DFB-Campus in Frankfurt angesetzt. Die Sitzung leitet Oskar Riedmeyer, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts. Beisitzer sind Arno Heger und Carsten Ramelow.
Union hatte die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zum Feuerzeugwurf bei der Partie am 14. Dezember gegen den VfL Bochum angefochten, die beiden abstiegsgefährdeten Ligakonkurrenten aus Kiel und St. Pauli schlossen sich den Berlinern an. Eine solche Konstellation sehe die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB laut Mitteilung unter der Voraussetzung vor, dass die Betroffenen ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“. Ob eine unmittelbare Betroffenheit vorliegt, wird das DFB-Bundesgericht in seiner Sitzung ebenfalls entscheiden.
Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung am 9. Januar mit 0:2 gegen die Berliner gewertet worden. Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches aus der Berliner Fankurve geflogen war. Die Partie war nach einer längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und mit einem „Nichtangriffspakt“ der beiden Teams beendet worden.
Union Berlin hält bei Schiedsrichter-Fehler Wiederholungsspiel für richtig
Das DFB-Sportgericht sah einen klaren Nachteil des VfL, der Schiedsrichter hätte die Partie abbrechen müssen. Union Berlin sieht das anders. Sollte es einen Fehler des Schiedsrichters gegeben haben, hätte es ein Wiederholungsspiel geben müssen, argumentieren die Berliner. Auch eine 1:1-Wertung ist weiterhin denkbar - oder es bleibt beim 2:0 für Bochum.
Ilja Kaenzig, Bochums Geschäftsführer, blickt der Verhandlung gelassen entgegen. Dass etwa St. Pauli und Kiel auch „Einspruch einlegen mussten, ist auch die Pflicht der Kollegen, das verstehe ich absolut. Wir kommen ja trotzdem miteinander aus“, sagte Kaenzig in einem Podcast dieser Redaktion im Rahmen seines Besuchs auf dem Spobis in Hamburg. Unions Präsident Dirk Zingler indes attackierte das Sportgericht scharf und auch den VfL. Bochum habe den Vorfall genutzt, „um sich einen sportlichen Vorteil zu verschaffen“. Der VfL wehrte sich gegen Kritik, betonte, sich ans Regelwerk zu halten.
Kaenzig: Urteilsbegründung eindeutig - „das stimmt uns positiv“
Kaenzig bleibt nun optimistisch: Die Begründung des Sportgerichts sei „relativ eindeutig, das stimmt uns positiv“, sagte er am Donnerstag entspannt. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesgericht die Fakten komplett anders sieht. Es ist aber natürlich nicht ausgeschlossen“, sagte Kaenzig.
Ein Wiederholungsspiel halte er für nicht gerecht. „Wir haben nichts verbrochen und würden am Schluss des einen Punktes noch beraubt werden, wenn es zu einem Wiederholungsspiele käme und wir es verlieren würden. Da erschließt sich mir nicht, wo da die Gerechtigkeit wäre, dass derjendige, der rein gar nichts verbrochen hat, dafür am Ende noch büßen muss. Wir rechnen schon damit, dass die Begründung, die sehr klar war, aufrecht erhalten bleibt.“
News und Hintergründe zum VfL Bochum
- Kaderplanung: Großer Umbruch droht - viele Verträge laufen aus
- Fanliebling: Verlängert Gerrit Holtmann seinen Vertrag?
- Personalstand: Boadu fällt länger aus - Hecking zur T-Frage
- VfL-Talk: Bleibt Timo Horn nach Derby-Sieg im Tor?
- Abstiegskampf: Erster Derby-Sieg seit 18 Jahren weckt Träume
- Torwartfrage: Wird Timo Horn nun Stammkeeper?
- Sirtaki-Zeit: Bochums Masouras entschuldigt sich bei Hofmann
- Inside VfL-Talk: Hecking über BVB und VfL-Verlängerung
- undefined