Region. Die Tennisverbände NRWs haben sich zusammengetan und wehren sich gegen das Verbot ihres Sports in Hallen. Der TVN verweist dabei auf Hessen.

Die neue Coronaschutzverordnung hat alle Tennisspieler Nordrhein-Westfalens hart getroffen.

Zwar darf draußen weiterhin aufgeschlagen werden, doch drinnen kam der Sport zum Erliegen. Die Hallen mussten schließen, obwohl die Staatskanzlei NRW bestätigte, das Tennis als eine Individualsportart gilt und somit laut der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung erlaubt ist.

Bastian Grieger, der Geschäftsführer des Tennisverbandes Niederrhein (TVN) und Elmar Schlüter, Sprecher des Westfälischen Tennis-Verbandes (WTV) zeigten daraufhin Verständnis für die Landespolitik, auch wenn laut Grieger auf eine Ausnahme gehofft worden war.

Nun jedoch die Kehrtwende. Die Verbände finden sich doch nicht so einfach mit dem politischen Beschluss ab. Gemeinsam mit dem Tennisverband Mittelrhein (TVM) bilden sie die „Interessengemeinschaft Tennis NRW“ (IG Tennis) und unterstützen als diese eine Klage eines Tennishallenbetreibers und selbstständigen Tennislehrers aus dem Gebiet des TVM.

Klagesteller sehen eine Unverhältnismäßigkeit

Diese Klage im Eilverfahren ist darauf ausgerichtet, die aktuellen Restriktionen teilweise auszusetzen, das vollständige Verbot des Trainingsbetriebs allgemein und des Individualsports in Hallen aufzuheben.

In einer Pressemitteilung heißt es, dass die Interessengemeinschaft die Untersagung des Trainingsbetriebs und des Spiels in der Halle mit Blick auf die Regelungen in anderen Bundesländern als „unverhältnismäßig“ erachtet.

Deshalb hatte die IG Tennis auch in Erwägung gezogen, selbst „im Namen der Verbände im Rahmen eines Eilverfahrens auf dem Klageweg gegen die entsprechenden Abschnitte“ der Coronaschutzverordnung vorzugehen. „Für den Erfolg einer solchen Klage ist aber die Verletzung in eigenen Rechten und erhebliche Nachteile bei der Interessengemeinschaft erforderlich. Beides ist bei der IG Tennis deutlich geringer als bei der jetzt angestrengten Klage. Im Interesse einer Maximierung der Erfolgschancen unterstützt die Interessengemeinschaft Tennis nun stattdessen umfänglich die Klage (...) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster“.

Der Hallenbetreiber stehe exemplarisch für viele Hallenbesitzer und Tennislehrer des Landes, die sich durch die Verordnung mit „finanziellen Nachteilen“ konfrontiert sehen, „weil er weder in der Lage ist, seine vertraglichen Leistungen in Bezug auf gebuchte Hallen-Abonnements zu erfüllen, noch bei der gegenwärtigen Rechtslage Trainerstunden anbieten kann. Durch ein umfangreiches Hygienekonzept hat er schon in den letzten Monaten alle erforderlichen Schutzmaßnahmen erfolgreich umgesetzt“, so die IG Tennis. Dennoch sei er nun mit einer Art Berufsverbot belegt, welches nach Meinung des Klägers und der IG Tennis „den Tatbestand der Unverhältnismäßigkeit“ erfülle.

„Ein Tennisspiel in Niedersachsen ist das Gleiche wie ein Tennisspiel in Westfalen, beziehungsweise in NRW. Natürlich schaut man dann schon mal in die anderen Bundesländer“, sagt Ingo Hagemann, Sprecher des Westfälischen Tennisverbandes. Schließlich ist in 13 von 17 Landesverbänden das Tennisspielen auch in der Halle erlaubt. „Wir hoffen, dass es schnell eine Lockerung für die Tennisspieler gibt“, sagt er, denn: „In der Satzung des WTV heißt es, dass es gilt den Tennissport zu fördern. Dem wollen wir natürlich auch in schwierigen Zeiten nachkommen“, betont er. Robert Hampe, Präsident des WTV, betont, „dass es bundesweit eine einheitliche Vorgehensweise für den Tennissport und in den Verordnungen eine differenzierte Sichtweise hinsichtlich der Sportarten geben muss.“

Tennisverband Niederrhein verweist auf das Bundesland Hessen

Dietloff von Arnim, der Präsident des Tennisverbandes Niederrhein, stellt sich auch persönlich deutlich hinter die Klage. „Ich finde es nicht nachvollziehbar, warum ich im angrenzenden Niedersachsen Tennis spielen kann und hier nicht“, sagt von Arnim gegenüber dieser Redaktion. Er finde die Schutzmaßnahmen im Allgemeinem wegen der steigenden Coronazahlen zwar richtig, doch beim Tennis seien „alle Hygieneregeln gut einzuhalten. Ich will ja gar kein Doppel spielen. Aber ich will Einzeltraining und Einzelspiele möglich machen“, so der Präsident, der dazu auch den wirtschaftlichen Aspekt als wichtig erachtet.

Mit den anderen Verbänden habe sich der TVN nach der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung ausgetauscht und sich schnell entschieden, „für den Tennissport einzutreten“, sagt von Arnim.

Hoffnung, dass das Oberverwaltungsgericht Münster dem Klagesteller Recht zuspricht, bestehe durchaus. „Ich habe die Hoffnung, dass sie sich Gedanken dazu machen“, so von Arnim, der auf die vergangene Diskussion im Bundesland Hessen verweist. Dort war der Tennissport zunächst weiter erlaubt, ehe die Landesregierung ihn am 5. November vorerst verboten hatte. Diese Beschränkung wurde am 6. November allerdings wieder rückgängig gemacht.

Das sagen die Tennisvereine in den einzelnen Städten:

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