Region. Die neue Corona-Schutzverordnung tritt ab Montag in Kraft. Es gibt gute Nachrichten zum Beispiel für Leistungsstützpunkte, aber auch schlechte.

Das Land NRW hat die neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht und ein wenig Licht ins Dunkel gebracht, was im Sport in den kommenden Wochen erlaubt ist. Es gibt gute Nachrichten – beispielsweise für die Bundes- und Landesstützpunkte. Aber auch schlechte, wie zum Beispiel für die Tennisspieler. Es bleiben aber auch offene Fragen.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.“ So weit, so klar.

Ruderer und Kanuten dürfen aufs Wasser

Glücklich schätzen können sich die Ruderer, die die Maßnahmen zwar auch treffen, aber nicht dermaßen hart wie andere Sportarten. Sie dürfen, allerdings in deutlich eingeschränkter Form, weitertrainieren. „Der Bootshaus-, Klubhaus- und Kabinen-Betrieb ist zwar nicht mehr gestattet, aber wir dürfen weiter aufs Wasser“, sagt Wilhelm Hummels, Sprecher des Nordrhein-Westfälischen Ruder-Verbandes. Gestattet ist weiterhin das Rudern allein, in Zweier- und Familien-Booten.

Klar sind andere Sportarten deutlich schwerer von den Einschränkungen betroffen, aber auch wir Ruderer müssen auf das Training am Ergometer verzichten, das besonders im Winter viel genutzt wird“, so Hummels. Das gelte auch für die Bundesstützpunkte in Dortmund und Essen und die Landesstützpunkte in NRW. Ähnliches gilt für die Kanuten. Auch sie dürfen in Einer-Booten aufs Wasser, wenn das Hygienekonzept der Vereine das ermöglicht.

Tennishallen werden geschlossen

Deutlich bitterer sind die Maßnahmen dagegen für die Tennisspieler, für die sich die Frage, ob ihre Sportart eine Individualsportart ist, teilweise erübrigt. Die Hallen werden geschlossen, dort kann der Sport nicht betrieben werden. Aber wie sieht es mit den Tennislehrern aus? Dürfen sie ihrem Beruf nachgehen und Training geben? Oder kommt die Verordnung einem Berufsverbot gleich? Diese Fragen sind noch offen. Immerhin: Da die Staatskanzlei dieser Redaktion am Freitag bestätigte, dass Tennis, ebenso wie die Leichtathletik, eben doch zu den Individualsportarten zählt, ist Tennisspielen zumindest unter freiem Himmel erlaubt.

„Die Tennishallen in NRW werden ab Montag definitiv geschlossen“, sagt Elmar Schlüter, Sprecher des Westfälischen Tennis-Verbandes. Am Montag wird der Sportausschuss des Westfälischen Tennisverbandes deshalb darüber beraten, wie es mit dem Mannschaftsspielbetrieb in dieser Saison weitergeht. Ob die Saison beispielsweise verschoben oder vielleicht sogar ganz abgesagt wird.

„Das glaube ich zwar nicht, aber es steht zumindest zur Debatte“, so Schlüter, der vollstes Verständnis für die Maßnahmen des Landes hat. „Trotzdem ist es für den Sport sehr bedauerlich. Die vielen Tennisspieler, die zumindest darauf gehofft hatten, Einzel spielen zu können, sind natürlich etwas enttäuscht.“

„Keine Extrawurst für Tennis“

Auch im Tennisverband Niederrhein ist die Entscheidung der Landesregierung nachvollziehbar. Bastian Grieger, Nachfolger von TVN-Geschäftsführerin Sabine Schmitz, sagt: „Klar haben wir uns eine Ausnahme für den Tennissport gewünscht, aber es ist auch verständlich, dass es für Tennis keine Extrawurst gibt.“

Die Tennishalle des Landesleistungsstützpunktes in Essen hat beispielsweise 14 Plätze, folglich könnten 28 Personen bei Einzel-Partien zeitgleich in der Halle sein. „Wenn Fitnessstudios, die beispielsweise EMS-Training eines Trainers mit einer Person anbieten, schließen müssen, dann kann natürlich nicht erlaubt sein, dass 28 Menschen in der Tennishalle zeitgleich spielen“, sagt er.

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„Für den Sport ist es schade, aber selbstverständlich werden und müssen wir diesen Schritt als Verband mittragen“, so Grieger. Wie es mit dem Mannschaftspielbetrieb im TVN weitergeht, ist indes noch nicht ganz klar. Bereits am Donnerstag hatte der Verband entschieden, die Saison für den Monat November auszusetzen. „Wir werden jetzt alternative Spieltermine erarbeiten. Allerdings ist ja weiterhin vieles ungewiss. Beispielsweise ist ein erneuter Lockdown im Januar oder Februar ja nicht ausgeschlossen“, so Grieger.

Ausnahmen für Schulen und Stützpunkte

Ebenfalls klar ist dagegen die Ansage, dass der Sport- und Schwimmunterricht an Schulen stattfinden darf und dass an Landes- und Bundesstützpunkten trainiert werden kann. „Für den Tennis-Landesleistungsstützpunkt in Essen gilt diese Ausnahme. „Der Leistungskader darf also weitertrainieren“, so Grieger. Genauso wie am Badminton-Stützpunkt in Mülheim. Dort darf in den kommenden Wochen ebenfalls trainiert werden.

Und auch die Hockeyspieler dürfen trainieren. „Es ist ein Privileg, dass wir mit den Athleten spielen dürfen“, sagt Johannes Schmitz, U21-Nationaltrainer und Co-Trainer beim Mülheimer Bundesligisten HTC Uhlenhorst. Die Anlage in Mülheim ist komplett gesperrt – mit Ausnahme für die Kaderathleten. In der kommenden Woche wird noch kein Training stattfinden, danach soll in Kleingruppen gearbeitet werden. Und auf jeden Fall unter freiem Himmel.

Profis dürfen weiter trainieren

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Auch Profisportler dürfen trainieren. Wobei sich hier wieder die Frage aufdrängt, wo fängt Profisport an, wo hört er auf? Ist die Fußball-Regionalliga eine Profiliga? Eine Frage, die der Westdeutsche Fußballverband derzeit verhandelt. Durchatmen können die Pferderennbahnen. Unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen dürfen die Rennen weiter stattfinden. Und aus Tierschutzgründen dürfen Pferde sogar in geschlossenen Räumen bewegt werden.

Letztendlich steckten in der Verordnung keine Überraschungen. Einige Fragen, die bei Kommunen, Sportlern und Vereinen noch offen sind, müssen in den kommenden Tagen beantwortet werden.

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