Ruhrgebiet. Weitere Corona-Lockerungen im Sport stehen bevor. Fußballverband und Aktive sind froh, Testspiele angesetzt. Aber nicht alle Fragen sind geklärt.

Fußball in Sicht! In vielen Vereinen kehren nach der Jugend in diesen Tagen auch die Männer- und Frauenmannschaften zurück auf den Platz, wenn auch zunächst nur in kontaktfreien Trainingseinheiten, zum Beispiel beim Wittener Bezirksligisten TuS Heven. Die Chancen stehen aber zumindest hier nicht schlecht, dass es bei einer kontaktfreien Einheit bleibt – und ab Freitag wieder richtig Fußball gespielt werden kann.

Der Trend geht nämlich eindeutig in die richtige Richtung: Nur noch in einer NRW-Kommune liegt die Corona-Inzidenz am Mittwoch über der Marke von 100, in Hagen. In einigen liegt der Wert sogar schon wieder unter 50 – im Ennepe-Ruhr-Kreis zum Beispiel kann ab Freitag die nächste Lockerungsstufe in Kraft treten. In Essen und im Kreis Recklinghausen könnte es in der kommenden Woche so weit sein.

Corona: Nächste Lockerungsstufe bei dauerhafter Inzidenz unter 50

Die Lockerungsstufe unter der 50er-Marke sieht vor, dass kontaktloser Sport in Hallen und Fitnessstudios mit Test und Kontaktverfolgung möglich ist. Und, dass Kontaktsport an der frischen Luft ohne Einschränkungen möglich ist. Das heißt, dass zum Beispiel Outdoor-Basketball-Trainings nichts mehr entgegensteht. Auch American-Football-Teams mit mehr als 50 Teammitgliedern, die im vergangenen Jahr komplett den Kontaktbeschränkungen unterlagen, haben freie Bahn.

Und auch Fußball, elf gegen elf mit Auswechselspielern: seit mehr als einem halben Jahr erstmals wieder möglich. „Als Verband können wir keine generelle Zu- oder Absage erteilen“, sagt Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen. „Aber wir sperren uns sicher nicht und freuen uns, wenn es wieder losgehen kann.“

Der Verband erlaubt Freundschaftsspiele, aber vor Ort sind Fragen offen

Freundschaftsspiele sind also überall möglich, wo die Corona-Zahlen es erlauben, allerdings immer noch unter bestimmten Bedingungen. So bleiben Duschen und Kabinen geschlossen. In der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist zudem eine Zuschauerbeschränkung auf 20 Prozent der Sitzplatzkapazität festgelegt.

„Man muss vor Ort entscheiden, was geht“, sagt Schnieders. „Auf vielen Anlagen gibt es ja überhaupt gar keine Sitzplätze.“ Oder ein paar Sitzschalen auf Steinstufen. Entscheiden müssen am Ende die Kommunen, wie sie die Corona-Schutzverordnung handhaben – schon mit der nächsten Neufassung, mit der Ende der Woche gerecht wird, könnte es mehr Klarheit geben.

Aktuell sind die ersten Testspiele noch für Ende Juni geplant

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Spätestens dann sind die ersten Testspiele eine Frage der Zeit, auch wenn die meisten Vereine sicher nicht nach sieben Monaten Pause von 0 auf 100 starten wollen. Die Vorbereitungspläne für die neue Saison stehen aber schon, einige Spiele sind schon eingetragen: Am 27. Juni wollen sich die Kreisligisten FSM Gladbeck und SuS Bertlich vergleichen. Am 3. Juli ist ein Vergleich zwischen der SG Herne 70 (Bezirksliga) und dem SC Westfalia Herne (Oberliga) angesetzt.

Dann sind es nur noch wenige Wochen bis zum Saisonstart, aktuell steht noch der Plan des FLVW, dass die Amateurfußball-Saison 2021/22 am 15. August beginnt. Da bremst Schnieders aber und gibt zu bedenken: „Es wird wohl auf eins der Wochenenden zwischen 15. und 31. August hinauslaufen.“

Die Chancengleichheit in der Vorbereitung soll gesichert sein. In Hagen zum Beispiel, in Nachbarschaft zum EN-Kreis, ist aktuell nicht einmal kontaktfreier Sport erlaubt. Schnieders: „Wir müssen erst abwarten, wann tatsächlich wieder flächendeckend gespielt werden kann.“

Das Wettbewerbsverbot soll fallen – besonders Tennismannschaften warten darauf

Zumal in der aktuellen Corona-Schutzverordnung auch noch ein grundsätzliches Wettbewerbsverbot außerhalb von Profiligen steht. Punktspiele sind deshalb (anders als Freundschaftsspiele) aktuell gar nicht erlaubt. Aber auch das könnte sich schnell ändern, um zum Beispiel einen Tennis-Spielbetrieb zu ermöglichen.

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Corona ist also noch lange nicht ausgestanden – aber für den Mannschaftssport gibt es nach einem langen, dunklen Monaten endlich wieder eine echte Perspektive.

Info: Diese Regeln gelten bei einer Inzidenz unter 50:

Die wichtigsten Regeln bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 in kreisfreien Städten oder Kreisen in Nordrhein-Westfalen:

  • Allgemein: Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte) negativ Getesteten gleich. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Nur bei Kapazitätsquoten (zum Beispiel: Anzahl Person je Quadrameter) zählen sie mit. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht.
  • Ausgangssperre: keine
  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für Angehörige aus drei Haushalten;
    außerdem für zehn Personen mit Test aus beliebigen Haushalten.
  • Gastronomie: Neben dem Außenbereich (ohne Test), dürfen Gastrobetriebe nun auch den Innenbereich mit Platzpflicht öffnen – Gäste und Angestellte brauchen dafür einen negativen Test und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Der Betrieb von Kantinen und Mensen ist erlaubt
  • Private Veranstaltungen: im Außenbereich mit max. 100 Personen zulässig, in Innenräumen mit max. 50 Personen – jeweils mit negativem Testergebnis. Partys und vergleichbare Feiern sind weiterhin verboten.
  • Kultur: Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind erlaubt. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer, Einhaltung des Mindestabstands und Kontaktrückverfolgung. Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan) und negativem Testergebnis möglich. Es ist eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster verpflichtend. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist ohne Terminbuchung möglich
  • Sport: draußen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen möglich, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung; drinnen gilt (einschl. Fitnessstudios) für kontaktfreien Sport keine Personenbegrenzung, Kontaktsport ist mit bis zu 12 Personen erlaubt, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test
  • Zuschauer beim Sport: Zuschauer sind unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (bis zu 33 Prozent der Kapazität, max. 1000 Personen). in Innenräumen ist eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster mit Sitzplan verpflichtend und mit negativem Testergebnis, bis zu 20 Prozent der Kapazität sind erlaubt, höchstens jedoch 500 Menschen
  • Freizeit: Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit Test und Personenbegrenzung. Wenn auch die Landesinzidenz unter 50 liegt, dürfen auch Freizeitparks und Spielbanken mit Test und Personenbegrenzung öffnen - außerdem sind Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnliches mit Test wieder zulässig
  • Einzelhandel: Reduzierung der Kundenbegrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter, kein Test und kein Termin (gilt auch schon bei Inzidenz 100) mehr erforderlich. Alle Geschäfte dürfen öffnen
  • Tourismus: Campingplätze Hotels oder Ferienwohnungen dürfen öffnen, wenn ein Test vorliegt. Es gibt keine Kapazitätsbegrenzungen und für private Gäste kann die volle gastronomische Versorgung angeboten werden.
  • Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit Test ohne Mindestabstände bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan; Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten innen mit zehn Personen mit Test
  • Kinder- und Jugendarbeit: Gruppen innen mit 20, außen mit 30 junge Menschen ohne Altersbegrenzung - mit Test auch innen ohne Maske
  • Messen/Märkte: unter Hygieneauflagen zulässig. Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung, mit Test auch Kirmeselemente zulässig
  • Tagungen: außen und innen bis zu 500 Teilnehmer mit Test