Region. 27 Kommunen in NRW liegen unter einer Corona-Inzidenz von 100. Sport in Gruppen wird dann wieder möglich. Zuschauer könnten bald zurückkehren.

Positive Signale für den Amateursport: Bald könnten sie auf die Plätze zurückkehren und auch Sport in Gruppen scheint wieder möglich. Auch die Zeit der Geisterspiele scheint bald vorbei zu sein. Ab Sonntag tritt die neue Corona-Schutzverordnung mit einem zweistufigen Plan in Kraft, der auch Mannschaftssportlern wieder Hoffnungen macht.

Schutzverordnungen sieht Lockerungen in zwei Stufen vor

Corona in NRW – die wichtigsten Infos

Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen soll es in vielen Bereichen in NRW Lockerungen geben, so auch im Sport. Die am Mittwoch veröffentlichte neue Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht einen zweistufigen Lockerungs-Plan vor.

Bei einer Inzidenz von über 100 greift weiterhin die Bundes-Notbremse. Die tritt jeweils nach drei Tagen mit einer Inzidenz von über 100 in Kraft. Gelöst wird die Bremse wenn der Inzidenzwert mindestens fünf Werktage unter 100 liegt.

Am Freitag lagen gleich 27 Kommunen in NRW unter dieser Marke, darunter Herne, der Hochsauerlandkreis, der Kreis Recklinghausen, Mülheim an der Ruhr , Düsseldorf, Oberhausen, Bottrop, der Ennepe-Ruhr-Kreis und Essen. Die vollständige Liste finden Sie hier.

Wichtig für alle Beschränkungen: „Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt“, heißt es in der Mitteilung der Landesregierung.

Diese Regeln gelten in der Notbremse

Greift die Notbremse bleibt im Freien (auch auf Außensportanlagen) die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Bei Kindern unter 14 Jahren ist Sport in Gruppen von maximal 5 Personen zulässig. Fitnessstudios bleiben geschlossen.

Inzidenz unter 100: Diese Regeln gelten in der Stufe 1

Stufe eins tritt nach fünf Werktagen mit einer Inzidenz von unter 100 in Kraft und sieht vor, dass die Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen erlaubt ist. Kontaktsport unter freiem Himmel ist ebenfalls möglich. Allerdings nur in Gruppen, die die allgemeinen Kontaktbeschränkungen einhalten. Das heißt: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahren gilt eine Gruppengröße von bis zu 20 Personen.

Auch Zuschauer soll es unter freiem Himmel wieder geben (bis zu 20 Prozent der Kapazität, maximal 500 Personen mit Sitzplan) Voraussetzung ist allerdings auch hier ein negativer Corona-Test.

Inzidenz unter 50: Diese Regeln gelten in der Stufe 2

Wenn die Inzidenz von unter 50 erreicht ist, sind Lockerungen der Stufe zwei möglich.

Dann ist Sport im Freien ohne Personenbegrenzung erlaubt. Hallensport und der Besuch von Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung ist möglich.

Kontaktsport in Räumen ist nur möglich bei Gruppen, die den allgemeinen Kontaktbeschränkungen entsprechen. Das heißt: Zehn Personen aus bis zu drei Haushalten ((plus Kinder bis 14 Jahren).

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Zuschauer unter freiem Himmel sind auch ohne Test zugelassen (bis zu 20 Prozent der Kapazität, und maximal 500 Personen). Auch Zuschauer in Innenräumen sind möglich, allerdings nur auf Sitzplätzen und mit negativem Testergebnis. (Hier gilt ebenfalls die Grenze von 20 Prozent der Kapazität, höchstens jedoch 250 Personen.)

Generell gelten allgemein Kontaktbeschränkungen für die jeweiligen Stufen:

Notbremse, Inzidenz über 100: Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts und eine Person eines weiteren Haushalts.

Stufe 1, Inzidenz von unter 100: Dann können sich wieder fünf Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren) treffen.

Stufe 2, Inzidenz von unter 50: Treffen von zehn Personen aus bis zu drei Haushalten (plus Kinder bis 14 Jahren) sind dann wieder möglich.