Köln. Der 1. FC Köln muss für das Fehlverhalten seiner Fans 40.000 Euro Strafe bezahlen. Das DFB-Sportgericht ahndete das Abbrennen von Pyrotechnik in den Auswärstpartien gegen Hoffenheim, Nürnberg, Kaiserslautern und Mainz. Insgesamt waren sechs Spiele von unschönen Vorkommnissen betroffen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln für das Fehlverhalten der eigenen Anhängerschaft zu einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro verurteilt. Die am Montag in Frankfurt am Main ausgesprochene Strafe bezieht sich auf das Zünden von Bengalischen Feuern und Feuerwerkskörpern sowie das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld bei insgesamt sechs Bundesligaspielen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.
Bengalische Feuer im Gästeblock
Unmittelbar vor dem Anpfiff des Auswärtsspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 5. Februar 2012 (1:0) wurden im Kölner Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet, während der Partie ebenfalls. Gegen den 1. FC Nürnberg am 18. Februar 2012 (1:2) wurden 15 bis 20 Bengalische Feuer im Bereich der Kölner Zuschauer gezündet, die Partie bei der TSG 1899 Hoffenheim am 4. März 2012 (1:1) musste kurz nach einem Kölner Tor unterbrochen werden, da mehrere Feuer im Gäste-Block brannten.
Während sich die Kölner Fans im eigenen Stadion am 10. März 2012 gegen Hertha BSC (1:0) mit dem Zündeln zurückhielten, warfen sie Feuerzeuge und Münzen von der Haupttribüne in Richtung Spielfeld. Beim Auswärtsspiel am 10. April 2012 gegen den FSV Mainz 05 (0:4) kombinierten die Fans sowohl den Einsatz von Pyrotechnik als auch den Einsatz von Wurfgeschossen. Bei Borussia Mönchengladbach am 15. April 2012 (0:3) brannten sie erneut "Bengalos" ab.