Austin. . Lance Armstrong wird sich dem Verfahren der amerikanischen Anti-Doping-Agentur (USADA) stellen müssen. Ein Bundesrichter in Texas wies die Beschwerde des ehemaligen Radprofis gegen den Prozess wegen Dopingverdachts zurück. Armstrongs Anwälte wolle eine neue Fassung der Klage einreichen.
Die von Lance Armstrong eingereichte Klage gegen die US-Anti-Doping-Agentur USADA ist nach nur wenigen Stunden abgewiesen worden. Richter Sam Sparks bezeichnete die Klageschrift als ‘überlang und polemisch’, gibt dem siebenmaligen Tour-de-France-Sieger aber die Chance zu einer Überarbeitung. Innerhalb von 20 Tagen kann der 40-jährige Amerikaner beim Gericht in Austin/Texas eine neue Version einreichen, in der ‘kurz und klar detaillierte Fakten’ dargelegt werden sollen. Das aktuelle Schreiben komme einer PR-Maßnahme gleich.
‘Wir werden ein Format vorlegen, dass den Anforderungen von Richter Sparks entspricht’, sagte Armstrongs Rechtsanwalt Tim Herman unmittelbar nach der Entscheidung gegenüber der Washington Post. Spätestens am Mittwoch soll die verkürzte Neufassung vorliegen. Die erste Klageschrift umfasste 80 Seiten.
Armstrong sieht sein Recht auf eine faire Verhandlung verletzt
Armstrong hatte sich dafür entschieden, gerichtlich gegen die Ermittlungen der USADA gegen seine Person vorzugehen. Die Klage bezichtigt die USADA, das verfassungsmäßige Recht eines Athleten auf eine faire Verhandlung zu verletzten. Außerdem sprechen Armstrongs Anwälte der Agentur die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit ab, diese liege einzig beim Radsport-Weltverband UCI. Zugleich hatten Armstrongs Rechtsvertreter eine einstweilige Verfügung beantragt, um ein Ermittlungsverbot der USADA zu erwirken. Die USADA teilte derweil in einem Statement mit, dass die Klage ‘ohne Wert’ sei.
Die USADA hatte den Anfang 2011 endgültig zurückgetretenen Ex-Weltmeister im Juni formal des Dopings angeklagt. Die Agentur stützt sich auf zehn Zeugen, zu denen auch Armstrongs einstige Helfer Tyler Hamilton und Floyd Landis zählen. Neben dem Tour-Rekordsieger sind fünf weitere Fahrer des Dopings angeklagt.
Armstrong droht die Aberkennung seiner Tour-de-France-Siege
Armstrong sieht sich derzeit einem Ultimatum gegenüber, sich bis Samstag zu entscheiden, ob er Sanktionen akzeptiert. Andernfalls wird die Angelegenheit vor einem Gericht entschieden. Bei einer Verurteilung drohen Armstrong, der jegliche Einnahme von Dopingmitteln abstreitet, neben einer lebenslangen Sperre auch die Aberkennung seiner Tour-Siege.
Erst vor wenigen Tagen hatte er via Twitter erbost auf die neusten Dopingvorwürfe gegen ihn reagiert. ‘Es geht nicht darum, dass die USADA den Radsport sauber machen will. Es geht eher um eine selektive Strafverfolgung. Das riecht nach Rache’, twitterte Armstrong. (sid/dapd)