Essen. Kur- oder Gesundheitsurlaub ist heutzutage mehr als medizinische Behandlung. Die Hotels sind mittlerweile richtige Wohlfühloasen. Bei Berücksichtigung der richtigen Punkte kann durch einen Kurantrag der Großteil der Kosten eines Gesundheitsurlaubs auf die Krankenkasse abgewälzt werden.

Der Begriff „Kur“ mag vielleicht ein wenig altbacken klingen. Vielleicht kommt der Gesundheitsurlaub deswegen gerne in neuem Gewand daher, heißt „Care Competence“ oder „Medical Health“. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich die Kur einer selten gekannten Beliebtheit erfreut. Die Hotellerie sämtlicher für Kur und Wellness bekannten Destinationen haben reagiert – und renoviert. Viel investiert, um die Erwartungen ihrer Gäste zu erfüllen, die über das Medizinische weit hinaus gehen. Der Gast will in eine Wohlfühloase einchecken.

Egal, ob Bandscheibenvorfälle, Herzprobleme oder Kreislauferkrankungen, chronische oder psychische Leiden – die Gründe, warum man eine Kur in Anspruch nimmt, können ganz unterschiedlich sein. Wenn die Beschwerden nicht besser werden oder man Vorsorgemaßnahmen treffen möchte, ist es oftmals ratsam, Körper und Geist eine Auszeit zu gönnen.

Das richtige Vorgehen beim Kurantrag

Wie das funktioniert? Wir erklären, wie solch’ ein Kurantrag abläuft und was man dabei unbedingt beachten sollte.

1. Anspruch auf eine Kur hat jeder, der gesetzlich versichert ist und bei dem die medizinischen Voraussetzungen für solch eine Maßnahme vorliegen. Wer bereits Kurleistungen erhalten hat, bekommt in der Regel frühestens nach drei Jahren, wenn es sich um einen ambulanten Aufenthalt handelte, oder nach vier Jahren, sofern es eine stationäre Behandlung war, erneut eine Kur genehmigt.

2. Jede Kur beginnt mit einem ärztlichen Befund. Der behandelnde Arzt muss die medizinische Notwendigkeit für eine Kur bescheinigen und rät je nach Schwere des Krankheitszustandes zu einem ambulanten oder stationären Aufenthalt.

3. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt wird der notwendige Antrag ausgefüllt und bei dem zuständigen Kostenträger des Patienten eingereicht. Dabei ist es wichtig, dass der Arzt eine umfassende Begründung für die Notwendigkeit der Kurmaßnahme beilegt.

4. Es folgt die Überprüfung des Kur-Antrages durch den medizinischen Dienst, den Vertrags- oder den Amtsarzt.

5. Im Falle einer Genehmigung der Kur erfolgt diese durch die zuständige Krankenkasse oder die Renten- oder Beihilfestelle.

6. Bei einer Ablehnung des Antrages kann man – am besten natürlich mit Unterstützung des behandelnden Arztes – schriftlich einen Widerspruch einlegen. In Härtefällen kann eine Klage vor dem Sozialgericht helfen.

7. Eine Kur ist auch jederzeit auf eigene Kosten möglich. Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Heilmittel und können diese von einem Vertragsarzt am Kurort oder aber am Heimatort verordnet bekommen. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent, und zusätzlich ist allerdings die Rezeptgebühr selbst zu zahlen.

8. Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann der Patient frei einen anerkannten Kurort auswählen. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsmaßnahme empfiehlt die Krankenkasse eine Einrichtung.

9. Ein ambulanter oder stationärer Kuraufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung hängt von der Schwere der Krankheit ab.

10. Bei einer stationären und ambulanten Rehabilitation sowie bei einer stationären Vorsorgeleistung werden die gesamten Kosten übernommen – lediglich eine Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Tag ist zu entrichten.

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen in den Kurorten werden die Kosten für den Kurarzt vollständig übernommen, zudem 90 Prozent der Kurmittel. Darüber hinaus gibt es einen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe von bis zu 13 Euro pro Tag, für Kleinkinder bis zu 21 Euro.

Von Krankenkasse zu Krankenkasse ist das aber unterschiedlich geregelt und es empfiehlt sich vor Kurantritt zu klären, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird.